Frage von Chris R. • 12.07.2020
Frage an Andreas Scheuer von Chris R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Scheuer,
Gemäß deutscher Verfassung müssen Gesetze dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unterliegen. Dieses wird Definiert durch:
1. Legitimer Zweck
2. Geeignetheit
3. Erforderlichkeit
4. Angemessenheit.
Bitte erklären Sie mir, wie der, in § 24 a Abs. 2 StVG, für Cannabis festgelegte Grenzwert von 1ng Tetrahydrocannabinol pro ml Blut im Einklang mit dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage steht.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen