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Andreas Scheuer
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Frage von Chris R. •

Frage an Andreas Scheuer von Chris R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Scheuer,

Gemäß deutscher Verfassung müssen Gesetze dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unterliegen. Dieses wird Definiert durch:

1. Legitimer Zweck
2. Geeignetheit
3. Erforderlichkeit
4. Angemessenheit.

Bitte erklären Sie mir, wie der, in § 24 a Abs. 2 StVG, für Cannabis festgelegte Grenzwert von 1ng Tetrahydrocannabinol pro ml Blut im Einklang mit dem Verhältnissmäßigkeitsprinzip unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage steht.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen