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Frage von Andreas B. •

Frage an Andreas Scheuer von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Scheuer

Was geht es die Bundesrepublik Österreich an, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland bzw. die deutsche Bundesregierung dazu entschließt, die Finanzierung deutscher Autobahnen nicht mehr nur durch Steuergelder sondern zusätzlich durch eine Nutzungsgebühr (Maut) zu bestreiten. Ziel einer Maut ist es doch, Nutzer zu belasten und diejenigen von der Belastung zu befreien, die eben die Autobahnen nicht benutzen. Deshalb ist eine pauschale Steuerreduzierung für alle KFZ-Steuerzahler (die bisher ohne Ausnahme zur Finanzierung beigetragen haben) zunächst einmal notwendig, um dann die zur Kasse zu bitten, die eben die Autobahnen benutzen. Das ist nicht diskriminierend sondern logisch. Selbstverständlich können österreichische Nutzer davon nicht profitieren, sie haben bisher ja keine Steuern in Deutschland gezahlt.

Auch den "Europäischen Gerichtshof" geht das nichts an, denn sein Urteil ist ein Eingriff in die deutsche Steuerpolitik. Er hätte das Thema gar nicht verhandeln dürfen. Was ist daran diskriminierend, wenn man Kosten nicht mehr pauschal sondern nutzungsorientiert umlegen will? Diskriminierend ist dagegen, wenn deutsche mehr Steuern zahlen müssen um mit dem deutschen EU-Beitrag Mitgliedsländer zu subventionieren, die als "Steuer-Oase" Steuerflüchtlingen ein Schlupfloch bieten.

Warum haben Sie und letztlich der deutsche Bundestag das Urteil des Europäischen Gerichtshof hin genommen, den die deutsche Steuerpolitik, weil keineswegs diskriminierend, nichts angeht? Und die Österreicher ebenso.

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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