Frage an Andreas Scheuer von Manuel B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Scheuer,
vielen Dank, dass sie endlich die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf den Weg gebracht haben nach wenigen Jahren der Planung. Jedoch habe ich noch einige offene Fragen zur Ausgestaltung des Gesetzes.
Da wäre bspw. die Geschwindigkeit. Diese ist nahezu überall auf der Welt auf 25 km/h limitiert, in Deutschland sind es 20 km/h. Wer schon einmal ein Fahrrad benutzt hat, der weiß, dass 25 km/h gerade mal minimal schneller als „gemütliches Fahren“ ist. Eine Begrenzung auf 20 km/h erscheint mir hier übervorsichtig. Können Sie mir die Begrenzung einmal genauer begründen?
Weiter ist es weltweit einmalig, dass diese kleinen Kickscooter mit ihren gerade einmal 20 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit als Kraftfahrzeug registriert und versichert werden müssen. Ein bürokratischer Akt, da dazu auch eine ABE nötig ist, vor der insbesondere ausländische Hersteller erst einmal (oder gar dauerhaft) zurückschrecken werden.
Diese Einschränkungen führen außerdem dazu, dass die (Schätzungen zufolge) über 200.000 derzeit im Markt befindlichen Geräte zu Elektroschrott degradiert werden und sich die Käufer dieser Roller, wenn sie weiterhin nicht auf einen e-Scooter verzichten wollen, sich ein neues Gerät anschaffen müssen.
Zufällig sind die ersten beiden gesetzeskonformen und zugelassenen und erhältlichen Geräte die Scooter der Hersteller BMW und Metz, jeweils mit Sitz in: Bayern.
Sehr geehrter Herr Scheuer, vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: haben Sie hier ein Gesetz auf den Weg gebracht, das gezielt ausländische Hersteller durch die hohen bürokratischen Hürden benachteiligt und die eKFV als „kleines Konjunkturprogramm“ für Ihr Heimat-Bundesland benutzt?
Insbesondere da v.a. BMW den beiden Unionsparteien seit dem Jahr 2000 knapp 6 Mio Euro an Parteispenden hat zukommen lassen. Oder ist das Zufall und hat rein gar nichts mit den Ausnahmeregelungen für beiden in Bayern ansässigen Herstellern zu tun?
Viele Grüße
M. B.