Frage an Andreas Scheuer von Jörg E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,
mit Interesse verfolge ich die Berichterstattung zum Leitantrag Ihrer Partei, der als Kernaussage beinhaltet, dass "wer dauerhaft hier leben will, (…) dazu angehalten werden (soll), im öffentlichen Raum und in der Familie deutsch zu sprechen". Natürlich ist es für das Gelingen der Integration sinnvoll, wenn Migranten die deutsche Sprache beherrschen, dennoch habe ich zu dem Antrag einige Fragen:
Eine Reihe von Mitgliedern meiner Gemeinde ist aus Israel zugezogen. Dürfen diese im familiären Umfeld weiterhin die hebräische Sprache verwenden? Ist zumindest das Sprechen der Gebete in der Originalsprache erlaubt?
Verschiedene Hochschulen, darunter die TU München, stellen ihr Lehrangebot ganz oder teilweise auf die englische Sprache um. Will die CSU Bayern von dieser internationalen Entwicklung abkoppeln?
Freunde erziehen ihren Sohn (Vater deutscher Rechtsanwalt, Mutter in Leningrad geborene bayerische Studienrätin) zweisprachig deutsch/russisch. Sollten sie damit entsprechend Ihrem Leitantrag aufhören oder lieber dem Goethe-Institut folgen, das sogar empfiehlt, die Nicht-Landessprache als "Familiensprache" zu wählen, damit das Kind mit beiden Sprachen gleich häufig in Berührung kommt? http://www.goethe.de/ges/spa/prj/sog/mud/de362129.htm
Wie stellt sich Ihre Partei die Umsetzung des Antrages vor, insbesondere das „Anhalten zum Sprechen der deutschen Sprache“? Sollen durch Gesetzgebung Anreize bzw. Sanktionen geschaffen werden, und wie wird die Einhaltung überwacht?
Wenn ein Vollzug des ggf. beschlossenen Leitantrages faktisch nicht möglich wäre – welchen praktischen Wert hätte er dann, außer, dass man einem CSU-wählenden Nichtakademiker als Trostpreis dafür, dass die CSU eingestehen musste, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, zumindest das Gefühl gibt, dass er etwas Besseres sei als ein daheim Farsi sprechender Mediziner?
Mit freundlichen Grüßen