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Frage von Mario K. •

Frage an Andreas Scheuer von Mario K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Dr. Andreas Scheuer

Warum wird seitens der Regierung nicht gegen die Ausbeuter Firmen in Deutschland unternommen?
Es ist doch so das die Arbeitnehmer von den Firmen nur ausgebeutet werden!
7,50 € in der Stunde, 20 Tage Urlaub und das bei 40 Std/Wo! Dazu kommen dann auch noch das die Arbeitnehmer Überstunden machen müssen!
Ich finde das in jedem Bereich von Arbeit ein Tarifvertrag geben muss!
Oder zumindest einen höheren Mindestlohn und mehr Urlaubstage einem Arbeitnehmer zustehen!
Mir kommt es schon vor als wir hier in Deutschland sowas wie in Billig Ländern haben!

Mfg Mario Kölbl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kölbl,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich für faire Löhne und Arbeitsbedingungen aussprechen. Sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gute Arbeit.

Fortschritte konnten in der letzten Legislatur bereits erzielt werden. Der Mindestlohn und die Mindestarbeitsbedingungen werden bislang vor dem gesetzlichen Hintergrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestarbeitsbedingungengesetzes diskutiert.

Mit der Verabschiedung der Änderung zum Arbeitnehmerentsendegesetz und zum Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen im Januar 2009 wurden sechs weitere Branchen in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden in diesen Branchen durch die getroffenen Regelungen vor Dumpinglöhnen und Lohnkonkurrenz geschützt. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis 2011 überprüft.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von ihrem Lohn gut leben sollen. Klärungsbedarf hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes besteht insbesondere aus ordnungspolitischen und verfassungsmäßigen Gründen. Ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen bedeutet einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Diese ist unverzichtbarer Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor der staatlichen Lohnfestsetzung. Überdies sind sittenwidrige Löhne bereits heute zivil- (§138 BGB) und strafrechtlich (§291 StGB) verboten. Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne wollen wir in dieser Wahlperiode gesetzlich festschreiben, um Lohndumping wirksam zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer, MdB