Frage an Andreas Popp von Beate B. bezüglich Verbraucherschutz
S.g. Herr Popp,
um eine wirkliche Demokratie in Europa zu legitimieren, müsste m.E. eine gesamteuropäische Wahl stattfinden - nur das wäre EUROPA.
Dazu müsste jeder Bürger d. europ. Gemeinschaft das gleiche Wahlalter haben und die Möglichkeit:
1. am gleichen Tag unter gleichen Bedingungen zur Wahl zur gehen;
2. jeden Kandidaten, der sich zur Wahl stellt wählen zu können und eben NICHT nur die (selbstherrlich auftretenden) nationalen Parteien, die ihre "bad-boys/girls" (untragbaren Politiker) auslagern wollen, um sie zu Lasten der EU alterszuversorgen; (es zählt schließlich der EUROPA Gedanke und nicht die Abschiebemöglichkeit!)
Zusätzlich ist die momentan geltende jurist. Immunität auf LEBENSZEIT von Beamten der Europ. Union schlichtweg eine Frechheit im Hinblick auf den RECHTSGRUNDSATZ JEDER DEMOKRATIE, dass JEDERMANN vor dem Gesetz GLEICH ist und die Europ. Union setzt sich immerhin aus lauter Demokratien zusammen, so dass die Angst vor einer manipulierten Justitia unbegründet ist.
Abschaffung der jurist. Immunität wäre also meine Forderung als Bürgerin der Europ. Union oder ist Europa inzwischen ein Kastensystem?
Wie sehen Sie das?
mit freundlichen Grüßen,
B. Buheitel
Sehr geehrte Frau Buheitel,
zu Ihrem ersten Punkt kann ich sagen, dass sich die Piratenpartei klar für gleiche und geheime Wahlen einsetzt. Allein die Tatsache, dass es komplett unterschiedliche Wahlsysteme in jedem Mitgliedsland gibt, ist uns ein Dorn im Auge. Da die Piratenpartei eine internationale Bewegung ist, sehen wir natürlich auch eine nationenübergreifende Wahl als eine gute Idee. Allerdings muss man auch sagen, dass es eine grundsätzliche Frage des Föderalsystem der Union ist, die sich nicht nur anhand von Wahlen allein festmachen lässt. Nichts desto trotz, muss diese Frage geklärt werden und wir würden ein europaweit einheitliches Wahlsystem sehr begrüßen.
Zu ihrem zweiten Punkt möchte ich grundsätzlich erst einmal betonen, dass ich das Prinzip der Immunität für Angehörige der Regierung, insbesondere der Parlamente, aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich als durchaus positiv erachte. Die Frage ist aber natürlich, wo die Grenzen sind. Die EU-Beamten haben nur Immunität bezüglich ihrer Amsthandlungen, keine umfassende wie Abgeordnete. Dies ist ein positiver Aspekt. Dann allerdings frage ich mich, wozu brauchen sie diese? Die nationalen Beamten haben auch nie Immunität genossen. Und die Kommission ist keine „europäische Regierung“, auch wenn sie es wohl gerne wäre.
Die Immunität kann allerdings auch durchaus aufgehoben werden. Was bei Bundestagsabgeordneten der Immunitätsausschuss macht, macht bei EU-Beamten die Kommission. Leider ist das Verfahren der Aufhebung in meinen Augen zu intransparent. Ich konnte ohne großen Aufwand bist jetzt nicht wirklich feststellen, wer genau die Entscheidung über die Aufhebung trifft. Ich denke, wenn man schon an der Immunität festhält, dann müsste hier dringend nachgebessert werden, um eine schnelle, transparente und unbürokratische Aufhebung der Immunität im Ernstfall sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Popp