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Frage von Simon S. •

Frage an Andreas Popp von Simon S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Popp,

auf der Homepage ihrer Partei bin ich auf die Forderung, Polizisten mit Nummern zu kennzeichnen, gestoßen. Eine Forderung, die ich sehr unterstütze, da eventuelle Fehlverhalten von Polizisten oft nur schwer verfolgbar sind.
In einem Bericht des NDR-Magazins "Panorama" wurde darüber hinaus berichtet, dass Polizisten die Strafverfahren gegen Kollegen oftmals behindern. Dies lässt sich möglicherweise an dieser Statistik ablesen: Im Jahr 2007 wurden in Berlin 1834 Anzeigen gegen Polizisten gestellt, von denen gerade mal 3 (!) zu einer Verurteilung geführt haben.
Meine Frage ist jetzt: Würden sie grundsätzlich - auch wenn es nicht in ihrem Machtbereich liegen sollte - die Einrichtung einer Unabhängigen Polizeikommission befürworten, wie es in anderen europäischen Ländern schon üblich ist. Diese Kommission wäre eben mit der Kontrolle der polizeilichen Arbeit betraut.

Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Forderung nach einer klar sichtbaren Nummer, geht vor allem auf Polizisten bei Demonstrationen zurück. Die Beamten sind dort in großen Gruppen organisiert, was die Identifizierung von sich falsch verhaltenden Einzelnen deutlich erschwert.

Die Frage nach der Kontrolle der Polizei als Teil der Exekutiv-Gewalt steht auf einem anderen Blatt. Grundsätzlich steht jedem Bürger der Rechtsweg gegen die Polizei, nach dem Rechtsstaatsprinzip, offen. Dabei ist es natürlich nicht sinnvoll, die Ermittlungen durch die Polizei selbst durchführen zu lassen. Allein die Zugehörigkeit zur selben Behörde, würde Ermittler und Tatverdächtige "ins selbe Boot" setzen, könnte der Spieß doch auch genauso gut andersherum gedreht sein.

Die Ermittlung liegt zunächst grundsätzlich in den Händen der Staatsanwaltschaften. Diese müssen sich allerdings der Hilfe von Ermittlungspersonen bedienen, üblicherweise der Polizei. Soweit ich im Bilde bin, gibt es keine andere Behörde, die im Auftrag der Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit Hoheitsrechten betreiben könnte. Aus diesem Grund scheint mir der Einsatz einer Spezialbehörde durchaus sinnvoll, auch wenn dabei natürlich einige Details zu klären wären. Im Ausland scheint es durchweg positive Erfahrungen zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Popp