Frage an Andreas Pinkwart von Klaus S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Prof. Pinkwart,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zur Ihrer Bildungspolitik habe ich aber noch einige Rückfragen:
Sie schreiben, dass die Hochschulen bis zu 280 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben.
Was ich dabei nicht verstehe ist, warum das Land dann nicht einfach 280 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellt?
Das sind, wenn ich richtig gelesen habe, laut Haushaltsentwurf für das Jahr 2010, 0,52% des Landeshaushaltes.
Kredite kosten nicht nur Geld, sie schmälern nach dem Studium auch erheblich die Bonität der dann fertig Studierten. So ist es auch schon mehrfach vorgekommen, dass Studenten nach Abschluss ihres Studiums Privatinsolvenz anmelden mussten.
Ein Student aus einer sozialschwachen Familie brauch jeden Cent des Bafögs für sein Studium und muss auch daneben noch arbeiten gehen. Unterstützung aus der Familie ist ausgeschlossen, und die Studiengebüren eine gewaltige Belastung.
Warum, also diese Studiengebüren, die doch offenslichtlich nur Nachteile haben, und den Landeshaushalt nicht erheblich entlasstet?
Eine Anmerkung und Frage noch zum Gymnasium!
Das ein weiterführende Schule kostenlos ist, stimmt einfach nicht, und wie ich schon in meiner ersten Frage dargestellt habe kostet ein Gymnasium bis zu vier mal so viel wie eine Hauptschule.
Vorallem die Kosten für Bücher, Materialien, Exkusionen und Klassenfahrten.
Eine Hartz 4 Familie (oder Geringverdiener) mit zwei Kindern ist mit diesen Kosten bereits überfordert. Benötigt ein Kind dann noch Nachhilfe, was in NRW erschrekender Weise mehr als 50% der G8 Schüler mitlerweile brauchen, ist das Ende der Leistungsfähigkeit erreicht.
Wie will die FDP gewehrleisten das sozialschwache Kinder ein Gymnasium besuchen und ein Studium aufnehmen können?
Wie sieht die FDP ihren Leitsatz im Wahlprogramm "Aufstieg durch Bildung" erfüllt wenn die Realität doch so anders aussieht?
Über eine erneute Antwort würde ich mich sehr freuen!
Sehr geehrter Herr Schellberg,
gerne antworte ich Ihnen auch auf Ihre Rückfrage.
Seit unserer Regierungsübernahme im Jahr 2005 haben wir die Ausgaben für Bildung massiv erhöht. Ergebnis dieser konsequenten Politik ist, dass heute kein Bundesland in Deutschland mehr Geld für Bildung ausgibt als Nordrhein-Westfalen. In Zahlen bedeutet dies, dass den Hochschulen heute 600 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen als dies noch 2005 der Fall war. Damit sind die Zeiten der massiven Unterfinanzierung unserer Hochschulen endlich vorbei. Und sie werden auch deshalb nicht zurückkehren, weil ich ganz persönlich davon überzeugt bin, dass Bildungschancen auch Lebenschancen sind und deshalb gerade hier nie wieder in unverantwortlicher Art und Weise gespart werden darf. Neben der beachtlichen Summe, die unser Land schon heute für die Hochschulbildung seiner Akademiker ausgibt, müssen zusätzliche Mittel für die Qualitätsverbesserung aber auch von denjenigen aufgebracht werden, die den wesentlichen Nutzen aus ihrem Studium ziehen. Schließlich verschafft ein Hochschulstudium ohne Zweifel bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten. Insoweit erachte ich eine Beteiligung derjenigen, die von einer qualitätvollen Hochschulausbildung profitieren für sehr fair. Vergleicht man das nordrhein-westfälische System zudem mit demjenigen anderer europäischer Länder oder gar den USA wird man schnell feststellen können, dass die Höchstgrenze der Studienbeiträge von 500 Euro im Vergleich mehr als moderat ausfällt. Mir ist aber auch noch ein anderer Punkt wichtig: Studienbeiträge führen auch zu einem Wettbewerb unter den Hochschulen. Deshalb haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Entscheidung über ihre Verwendung von Studierenden und Hochschulleitung gemeinsam getroffen wird. Zugleich können die Hochschulen gemeinsam mit den Studierenden über die Höhe der von ihnen erhobenen Beiträge frei entscheiden.
In Ihrer Frage sprechen Sie aber auch die Problematik der Rückzahlung der Studienbeiträge an. Auch hierauf möchte ich kurz eingehen. Für die Rückzahlung hat Nordrhein-Westfalen das sozialverträglichste Modell aller Bundesländer entwickelt. Mit dem Darlehensangebot der NRW.Bank machen wir den Studierenden nicht nur ein sehr attraktives Angebot, faktisch ist aufgrund der von uns festgelegten Kappungsgrenze fast die Hälfte der Studierenden von ihrer Rückzahlungspflicht befreit. Auch dies lässt sich in Zahlen fassen: Fast jedem zweiten ehemaligen Studierenden, der in diesem Wintersemester mit der Rückzahlung seines Studienbeitragsdarlehens hätte beginnen müssen, sind die Studienbeiträge komplett erlassen worden. In 789 von 1802 Fällen griff die sozialverträgliche Regelung für Bafög-Empfänger im NRW-Studienbeitragsmodell.
Abschließend auch noch eine kurze Anmerkung zu Ihrer das Gymnasium betreffenden Frage. Damit Aufstieg durch Leistung möglich ist, setze ich mich dafür ein, dass unsere Schüler an den Schulen die bestmögliche Betreuung erfahren. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren insgesamt 8.124 neue zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Das sind in unserer Regierungsverantwortung mehr als 4 neue Lehrkräfte pro Tag. Damit haben wir den Unterrichtsausfall massiv eingeschränkt und das Schüler-Lehrer-Verhältnis so weit reduziert, dass heute im Durchschnitt auf einen Lehrer nur noch 17 Schüler kommen. Das neue Schulgesetz ist zudem geprägt von dem Leitgedanken, dass jeder Schüler individuell entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert wird. Dafür haben wir etwa ein verbindliches Grundschulgutachten und den Englischunterricht in der ersten Klasse eingeführt, die Erteilung von Ziffernzeugnissen am Ende der zweiten Klasse und von Halbjahreszeugnissen in der dritten Klasse wiederhergestellt und die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen erhöht. Heute ist ein Wechsel auf das Gymnasium in der 5. und 6. Klasse halbjährlich und danach mit jeder Versetzungsentscheidung möglich. Gerade eine solche Regelung macht, wie ich finde, einen Aufstieg durch Leistung uneingeschränkt möglich.
In der Hoffnung Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Andreas Pinkwart