Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?
Sehr geehrter Herr Paul,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr K.,
Ihr Lösungsvorschlag der automatisierten Rechtsberatung, bzw. aktive Rechtsvertretung durch den Staat widerspricht den Prinzipien unseres Rechtsgedankens. Zudem wäre trotzdem nicht promt und schnell ein Verfahren abgehandelt, deshalb müsste die Person soweit sie dann Bezüge vom Staat erhalten will so oder so ihre Vermögensverhältnisse offen legen.
Damit bleibe ich bei meiner ursprünglichen Antwort, bin aber dankbar, dass Sie sich so genau Gedanken machen um die Situation zu verbessern.