Arbeitnehmern, die unter 6 Monate beschäftigt waren, wird häufig der anteilig erworbene gesetzlich zustehende Urlaub verweigert. Was wollen Sie dagegen tun!
Sehr geehrter Herr K.,
der Gesetzgeber steht einem Arbeitnehmer anteilig für die jeweiligen Monate Urlaub zu. Fälschlicherweise gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie in der Probezeit noch keinen Urlaub nehmen dürfen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, der daher rührt, dass einige Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Wartezeit eine sechsmonatige Urlaubssperre verhängen. Der Anspruch auf vollen Jahresurlaub ist vor Ablauf der Wartezeit zwar noch nicht entstanden, jedoch erwirbt der Arbeitnehmer auch in der Probezeit für jeden vollen Monat ein Zwölftel seines Jahresurlaubs.
Der Rechtsanspruch ist also unstrittig. Doch um diesen Anspruch einzufordern ist eine Klage notwendig. Diese Aufgabe kann und sollte nicht seitens des Staates übernommen werden. Aber es gibt staatliche Unterstützung, wenn Sie bspw. danach arbeitslos sind und einen Anwalt nicht aus eigenen Mitteln zahlen können.
Sollte es bspw. ein Handwerksunternehmen sein, sollte die Kammer benachrichtigt werden über ein solches Fehlverhalten. Die Kammern beraten oftmals. Ich denke, dass hier seitens des Staates alles notwendige geregelt ist. Die Kosten eines Verfahrens trägt der Unternehmer, wenn der Fall klar und nachweisbar ist. Ist er es nicht, kann auch der Staat dieses Defizit und Ungerechtigkeit nicht beheben.