
(...) Deshalb scheint der Vorschlag von Frau von der Leyen auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Bei näherem Hinblick wird jedoch deutlich, dass dieser Weg nicht der richtige Weg ist: Zum einen ist eine Sperrung der Seiten technisch nur eingeschränkt möglich (Stichwort: Proxy-Server) und zum anderen gilt für mich der Grundsatz: Wer solche Seiten besucht soll nicht nur daran gehindert, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Auch aus rechtsstaatlicher Sicht kann ich dieses Gesetz nicht mittragen: Die Sperrlisten müssen natürlich unter Verschluß bleiben (andernfalls würden staatliche Stellen Werbung (!) für kinderpornographische Seiten machen). (...)