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Frage von Martin H. •

Frage an Andreas Molau von Martin H. bezüglich Innere Sicherheit

Ich möchte noch einmal eine Frage zu verurteilten Gewaltverbrechern unter den Kandidaten der NPD stellen:

Sie antworteten auf die Fragen von Andreas Rilling:

"zwischen dem, was da im Wahlprogramm steht und Ihrer Feststellung besteht meiner Ansicht nach kein Widerspruch. Der Sinn einer Strafe und Verurteilung ist nur dann vollständig, wenn ein Straftäter nach Verbüßung der Strafe resozialisiert ist. Das bedeutet: Man kann ihm nicht, etwa wenn er eine Arbeit sucht, ein Vergehen immer und immer wieder vorhalten."

Da offenbart sich bei mir ein gewaltiger Wiederspruch:
Ist die NPD nicht für eine Todesstrafe für Kinderschänder?
Sehen Sie die Todesstrafe nicht als Gewalt an?
Warum darf sich ein Kinderschänder nach Buße seiner Tat nicht resozialisieren?

Ich möchte in keiner Weise solche Taten abwerten oder gar verteidigen, aber wünsche ich eine Erklärung dieses Widerspruchs!

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Hoberbacher,

die Frage nach der Todesstrafe ist zunächst erst einmal eine, die meiner Ansicht nach gesellschaftlich diskutiert werden müßte. Selbstverständlich ist die Vollstreckung wiederum eine Form von Gewalt und damit ethisch problematisch. Die Frage ist eben nur: Gibt es Situationen, in denen der Staat – also die Gemeinschaft der Menschen – sich vor einer Gefahr schützen muß und dabei auch das Lebensrecht eines anderen verwirken kann? Die NPD sagt, daß dies bei Kinderschändern der Fall sein soll. Als Nationaldemokrat kann ich Ihnen ganz persönlich antworten – ich bin mir in dieser Frage in meinem Urteil nicht sicher. Ich tabuisiere die Frage aber auch nicht. Ich denke, daß diese Gegenstand – wie gesagt – eines breiten Diskurses sein sollte. Ich möchte zum Beispiel auch die Ansicht von Hirnforschern zu diesem Thema unbefangen hören können. Entscheidend ist aber: Wir müssen unsere Kinder vor Gewalt schützen. Bei jemandem, der sich an Kindern vergriffen hat, stelle ich den Schutz der Kinder deshalb vor die Resozialisierung – also im Zweifel für die Kinder. Ich hoffe, daß ich den für Sie sich ergebenden Widerspruch damit klären konnte.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Molau