Frage an Andreas Mattfeldt von alexander n. bezüglich Familie
Eine Frage, Herr Mattfeldt.
In Anbetracht d.akt. Diskussion um die Hartz IV (Sozial)gesetzgebung ist mir folgendes in direkter Nachbarschaft aufgefallen.
Eine Lehrerin mit Eindrittelstelle, und keiner Möglichkeit derzeit ihre Stundenzahl zu erhöhen, bekommt aufstockende Leistungen vom Landkreis. Ihre beiden Kinder tragen je einmal die Woche Zeitungen im Dorf (Ottersberg) aus, um ihr Taschengeld etwas aufzubessern. Nun ist es aber so, dass selbst diese geringfügigen Verdienste als Einkommen i.d. Haushalt eingerechnet und von den Sozialleistungen abgezogen werden. Aus "arbeitserzieherischen Gründen" ist es ja absurd dieses Geld von den Kindern einzufordern; tut die Mutter das nicht, fehlt das Geld deutlich an anderer Stelle z.B. für soziale Teilhabe, Kinobesuch etc. Meine Frage: Warum können Kinder von Aufstockern kein selbst verdientes (Taschen)Geld, wie im oben genannten Fall behalten.
Ich freue mich auf eine ehrliche Antwort von Ihnen.
Ihr A. Nitsche