Frage an Andreas Mattfeldt von Helmut W. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Mattfeld.
Es betrifft die Hypo Real Estate. Gemäss den Regeln für aktienrechtliches Squeeze-Out sowie dem Banken Übernahme Gesetz muss der Mehrheitsaktionär mindestens 95% der Aktien besitzen, um die Minderheitsaktionäre enteignen zu können. Wie ich aber lese hat der Mehrheitsaktionär, der Bund, nur 90% der Aktien. Er kann somit die Minderheitsaktionäre nicht enteignen. Sehe ich das verkehrt?
Sehr geehrter Herr Wappler,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat ist es zutreffend, dass der Bund über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) "nur" 90 Prozent der Anteile an der Hypo Real Estate (HRE) hält. Durch eine Sonderregelung, die im Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG) verankert ist und lediglich speziell für die HRE gilt, sind jedoch diese 90 Prozent für das "squeeze out" ausreichend.
Gruß
Andreas Mattfeldt