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Frage von Gerald H. •

Frage an Andreas Mattfeldt von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung

Anfrage zu Ihrem Wortbeitrag in der 168ten Sitzung des 18ten Deutschen Bundestags am 29.04.2016

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mattfeld,

in der oben genannten Sitzung haben Sie laut dem Plenarprotokoll, Bt-Drs. 18/168, Seite 16603 ausgeführt
"Sie wissen ganz genau, dass eben nicht immer beim ersten Versäumnis, sondern in fast allen Fällen erst nach der dritten Ermahnung sanktioniert wird."
Ich bitte um Mitteilung, auf welche Daten Sie sich mit dieser Aussage stützen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Jobcenter ermahnen statt zu sanktionieren und nach welchen Kriterien sie dies tun.

Mir ist bewusst, dass Sie Anfragen über abgeordnetenwatch.de nicht inhaltlich beantworten. Meine Motivation, Sie dennoch auf diesem Wege zu fragen und Sie zu bitten, zu überdenken, ob Sie hier nicht in gleicher Weise antworten wollen, ist, dass ich die gewünschte Information für von allgemeinem Interesse halte und somit weitere Anfragen erspart werden können, wenn sie im Internet für die Allgemeinheit zur Verfügung steht.

Eine Onlineplattform verbessert daher die Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern und es bedarf insoweit nicht der Annahme, dass alleine deren Existenz impliziere, Abgeordnete wären ansonsten nicht ansprechbar. Wenngleich ich Sie bitte, möglichst online zu antworten, wäre ich in jedem Fall für eine Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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