Frage an Andreas Mattfeldt von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mattfeldt,
als Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages sind Sie hoffentlich der richtige Ansprechpartner.
Aktuell habe ich eine Petition zum Thema Widerstandsrecht (38490 - Schutz der Verfassung) im Bundestag eingereicht. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dass meine Petition nicht im öffentlichen Interesse ist.
Ein Freund von mir hat eine Petition zum Thema Volksentscheid eingereicht. Ihm hat der Petitionsausschuss mitgeteilt, dass zu diesem Thema seit 2006 eine Petition in Bearbeitung ist. Mit der Petition Nr. 24 von Björn Fay eingereicht.
Nun meine Fragen:
• Warum benötigt der Petitionsausschuss über 7,5 Jahre, um eine Petition zu bearbeiten?
• Gibt es Fristen, in denen Petitionen bearbeitet werden müssen?
• Ist der Petitionsausschuss überfordert?
• Ist die Zusammensetzung im Petitionsausschuss falsch gewählt?
• Warum wird die Petition 24 von Januar 2006 nicht endlich zu einem Gesetz gemacht, bzw. überhaupt bearbeitet?
• Warum ist der Schutz der Verfassung nicht im öffentlichen Interesse?
• Wie lange kann es dauern, bis es eine Entscheidung zu meiner Petition 38490 geben wird?
• Können unliebsame Petitionen – zu denen anscheinend auch der Volksentscheid gehört – durch den Petitionsausschuss mittels Nichtbearbeitung blockiert werden?
• Können Sie sich vorstellen, dass uns Bürgern das Vertrauen verloren geht, wenn eine Petition fast 8 Jahre unbearbeitet bleibt?
Gehen Sie bitte davon aus, dass Petitionen nicht zum Jux eingereicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie das Ziel haben sollen das Grundgesetz umzusetzen. Dazu zähle ich Volksentscheide und ein Widerstandsrecht, welche beide in Artikel 20 fest verankert sind. Eine Nichtbearbeitung durch den Bundestag stufe ich als Handeln gegen das Grundgesetz ein, da es zu diesen Themen eigentlich seit 1945 Gesetze geben müsste.
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen diese nicht über abgeordnetenwatch.de beantworte. Ich möchte Ihnen kurz erklären, warum ich an Abgeordnetenwatch nicht teilnehme. Abgeordnetenwatch.de ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als direkt und demokratisch gewählten Abgeordneten den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie persönlich ansprechbar zu sein. So kennt man mich und hieran wird sich nichts ändern. Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich: Andreas Mattfeldt MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann. Ich freue mich!
Freundliche Grüße
Ihr Andreas Mattfeldt