Frage an Andreas Lichert von Jochen A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Lichert,
laut offizieller Seite des Bundeskriminalamtes wurden in einer Statistik mit der Bezeichnung :
„Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für 2017 folgende Zahlen veröffentlicht:
Diebstahldelikte: 75000 / Vermögens- und Fälschungsdelikte: 73000 / Rohheitsdelikte: 71000
Rauschgiftdelikte: 27000 / Sexualdelikte: 5000 / Straftaten gegen das Leben: 450 davon 82 Tote.
Frage: Wie werden Sie und Ihre Partei dieses Problem angehen?
Quelle: Bundeskriminalamt www.bka.de Statistik „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ Seite 19
Absolute Zahlen für einzelne Zeiträume zeigen nur ein sehr
unvollkommenes Bild der tatsächlichen Lage. Besser ist es, die
Entwicklung über längere Zeiträume zu vergleichen, um Trends zu erkennen.
Aber das bisher vorliegende statistische Material ist unvollständig und
manchmal kann man dies nicht für Zufall halten.
So wird beispielsweise seitens der "schon länger Regierenden" gerne auf
steigende Aufklärungsquoten verwiesen. Eine Erklärung könnte etwa sein,
dass tendenziell seitens der Opfer nur dann Anzeige erstattet wird, wenn
aufgrund von Beweisen und Zeugenaussagen eine hohe Aufklärungs- und
Verfolgungswahrscheinlichkeit besteht. Andernfalls unterbleibt die
Anzeige. Das würde nebenbei auch die teilweise sinkenden Deliktzahlen
erklären, die ansonsten dem Gefühl und den persönlichen Erfahrungen
vieler Bürger entgegengesetzt sind.
Das ist jedoch nur eine Vermutung, da es sich hierbei um das Dunkelfeld
handelt, über das naturgemäß keine gesicherten Aussagen möglich sind.
Aber es gibt ein unbestrittenes Faktum bei den Aufklärungsquoten, dass
diese Kennzahl höchst fragwürdig erscheinen lässt, nämlich dass eine
Straftat als aufgeklärt gilt, sobald ein Tatverdächtiger ermittelt
wurde. Ob dieser Tatverdächtige auch tatsächlich als Täter überführt und
ob er dann auch verurteilt wird, bleibt unberücksichtigt! Das heißt,
diese Kennzahl gibt überhaupt nur einen Meilenstein bis zur Verurteilung
wider und ist daher als "Erfolgsquote" von Polizei und Justiz ungeeignet
und bestenfalls die halbe Wahrheit.
Es ist mittlerweile überparteilicher Konsens, sogar im
polizeifeindlichen Linksblock, dass mehr Polizisten eingestellt und
ausgebildet werden müssen.
Die Langsamkeit und mindestens teilweise Ineffektivität der Justiz wird
jedoch oft ausgeblendet. Wie die gemäß des Präsidenten des
Richterbundes, Jens Gnisa, 100.000 offenen Haftbefehle aufgrund von
Justizüberlastung zeigen, besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Außerdem ist der Zeitversatz zwischen Tat und Urteil oft so groß, dass
gerade bei jugendlichen Tätern keinerlei erzieherische und damit
präventive Wirkung zu erwarten ist.
Da die Frage auch explizit auf „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“
eingeht, muss ein weiterer Aspekt hinzugefügt. Und zwar ist es heute
groteskerweise so, dass ein rechtskräftiges Urteil in einem
Strafgerichtsprozess, erst die Voraussetzung für eine Ausweisung ist.
Diese muss erst in einem weiteren Verfahren mühsam erreicht werden, was
wieder Zeitversatz und immensen Zusatzaufwand schafft.
Daher tritt die AfD dafür, dass mindestens in sicheren Herkunftsländer,
also wo keine weitere "Sicherheitsprüfung für den Straftäter" erfolgen
muss, der Richter im Strafprozess die Ausweisung aussprechen kann. Neben
der Kosten- und Zeitersparnis darf man von einer starken abschreckenden
Wirkung ausgehen, denn die Rückführung ist gegenüber einer deutschen
Haft oftmals die viel größere Strafe.