Frage an Andreas Lichert von Sven L. bezüglich Recht
Die Silvesternacht 2015/2016 (speziell in Köln) und der Sommer 2016 (Stichwort Freibäder) sowie die radikal-islamisch motivierten Anschläge der letzten eineinhalb Jahre sowie die immer wiederkehrenden Krawalle zu G20-Gipfeln und an 1. Mai-Demos haben deutlich gezeigt, dass es sehr wohl Terror in Deutschland gibt.
Speziell die immer weiter steigende Gewaltbereitschaft von radikal-islamischer und linksextremer Seite sind sehr besorgniserregend.
Wie würden Sie dafür Sorge tragen wollen, dass in Deutschland die innere Sicherheit wieder gewährleistet werden kann?
Die genannten Probleme lassen sich nicht global beantworten, sondern müssen mindestens in /Kriminalität/ und /Terror/ differenziert werden. Die Frage nach /Terror/ beantworte ich bei einer anderen Frage, die speziell darauf zielt.
In die erste Kategorie /Kriminalität/ fallen die Belästigungen und Vergewaltigungen genauso wie Eigentums- und Gewaltdelikte. Bei den Handlungsfeldern sind Prävention, Aufklärung der Straftaten und Verurteilung der Täter zu unterscheiden.
Im Bereich der Prävention sexueller Übergriffe haben die an Flüchtlinge gerichteten Anti-Grabsch-Comics bestimmt Wunder gewirkt!? Viele dieser Männer kommen aus Gegenden mit sehr rigider Sexualmoral. Es ist erklärungsbedürftig, warum die „Schutzsuchenden“ allzu oft ihre hiesigen Freiheiten derart ausnutzen und wie das zu verhindern ist.Erklärungsbedürftig von denjenigen, welche diese Risiken kleinreden und uns alle in falsche Sicherheit wiegen wollen, denn diese Statistiken sind eindeutig.
Zur Prävention allgemein gehört nämlich vor allem eine Analyse der Ursachen ohne Scheuklappen und die ist ausdrücklich nicht gewollt, weil allein ein Blick in die Kriminalitätsstatistik Erschreckendes offenbart: Die statistische Zahl der Tatverdächtigen pro Kopf der Bevölkerung ist in Hessen 2016 bei Ausländern fast dreimal so hoch wie bei Deutschen (Quelle: PKA 2016, Destatis).
Bei der Aufklärung von Straftaten feiert sich die Politik für eine steigende Aufklärungsquote. Dabei ist jedoch bekannt, dass viele Straftaten gar nicht mehr zur Anzeige gebracht werden, weil Zeugen und Opfer Angst haben oder sich keinerlei Nutzen davon versprechen. Weniger bekannt ist aber, dass ein Fall in dieser Statistik als „aufgeklärt“ gilt, wenn ein Tat_verdächtiger_ ermittelt wurde. Ob dieser dann tatsächlich auch verurteilt wird oder ein anderer, wird nicht erfasst. Die Aufklärungsquote ist damit eine Nebelkerze und überhaupt nicht zur Beurteilung der Sicherheitslage geeignet.
Zur Verbesserung der Aufklärung ist eine bessere materielle und personelle Ausstattung der Polizeien und Justizbehörden erforderlich. Der rechtliche Rahmen und die Gesetze reichen in vielen Fällen aus.
In der gesamten Diskussion findet jetzt im Wahlkampf fast ein Überbietungswettbewerb bei der Forderung nach mehr Polizeistellen statt. Über die Justiz wird jedoch viel zu wenig gesprochen, aber die beste Aufklärungsarbeit nutzt wenig, wenn die Gerichte nicht hinterherkommen oder zu milde Urteile fällen.
Nicht nur dass die Verwaltungsgerichte unter der Zahl von Asylverfahren dem Zusammenbruch nahe sind, die gefällten Urteile bei Straftaten widersprechen allzu oft jedem gesunden Rechtsempfinden, weil ausgerechnet bei Intensivtätern zum x-ten Mal eine Bewährungsstrafe verhängt wird oder „kulturelle Rabatte“ gewährt werden, etwa wenn einem muslimischen Mann die Tötung seiner Frau nicht als Mord angelastet wird. Der Gedanke der Resozialisierung dominiert zu sehr das Denken vieler Richter und sendet insbesondere an Kulturfremde Signale, die falsch verstanden werden und gerade nicht zu einer Resozialisierung führen, sondern kriminelle Karrieren verstetigen.
Damit schließt sich der Kreis zur Prävention, denn diese „Zahnlosigkeit“ des Rechtsstaates ist der sicherste Weg zu mehr Kriminalität.