Frage von Irene L. • 11.08.2016
Frage an Andreas Kugler von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gut, dass Sie Verfassungsverteidiger sind.
Das Fernmeldegeheimnis ist unverletztlich ( Art.10 GG ): *WER kontrolliert WIE*,
dass dieses Grundrecht eingehalten wird, wenn nicht nur die transparent arbeitende Berliner Polizei auf Ihr "GKDZ" ( Fünfländerzentrum zur Überwachung der Telekommunikation: https://netzpolitik.org/2016/fuenflaenderzentrum-zur-ueberwachung-der-telekommunikation-details-zum-geheimen-staatsvertrag/ ) verfügt, sondern auch jene Geheimdienste, die ich abzulehnen gelernt habe nach NSU-U.A., "Landesverrat" gegen Journalisten, "russ.Agent" gegen Snowden, XKeyscore / CIA-Zusammenarbeit, Überwachung v. Mitgliedern der humanistischen-Union, ...
Was ist eigentlich schwierig an Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger ?
Antwort ausstehend von Andreas Kugler SPD