Frage an Andreas Kenner von Ulrich H. bezüglich Recht
Hallo Anne,
Bislang war klar: Wer den Bundesfinanzhof führt, braucht ausreichend Erfahrung als Richter. Doch Bundesjustizministerin Lambrecht hat die Anforderungen geändert und setzt auf eigene Kandidaten, ohne diese Maßgabe. Dagegen wird nun geklagt. Wie beurteilst Du diesen Sachverhalt.
LG U.
Lieber Ulrich Haussmann,
das ist eine sehr spezielle, juristische Frage, die ich als Nicht-Jurist nur schwer beantworten kann. Klar ist: Die Gerichte in Deutschland müssen personell gut ausgestattet und mit Fachleuten besetzt sein. Das gilt nicht zuletzt vor allem für die Bundesgerichte, also auch für den Bundesfinanzhof. Wenn nun die Entscheidung zur Auswahl für den Bundesfinanzhof unter mehreren Bewerbern getroffen ist, steht es den Unterlegenen selbstverständlich frei, die Auswahlentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Weil es sich hier um ein noch laufendes Verfahren handelt, möchte ich das Verfahren abwarten und werde nicht zu den betroffenen Kandidaten Stellung nehmen bzw. einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts vorausgreifen.