Frage an Andreas Kenner von Ulrich H. bezüglich Staat und Verwaltung
Hallo Anne, würdest Du eine absolute, konsequente Trennung von Staat und Kirche, incl. Abschaffung des Kirchenrechts, Arbeitsrechts der Kirchen und sonstiger Sonderrechte etc. befürworten und dieses von Baden Württemberg aus anstoßen wollen?
Hallo Ulrich, ich war schon immer für die Trennung von Staat und Kirche, bzw. von Staat und Religion, obwohl ich selbst ja Mitglied der evangelischen Landeskirche bin.
Da ist Frankreich ein Vorbild mit seinem strengen Laizismus. Dennoch würden Staat und Kirche und auch andere Religionsgesellschaften auch in Zukunft miteinander kooperieren, wie z.B. mit den Gewerkschaften auch. „Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen“, sozusagen.
Das Kirchenrecht abzuschaffen ist nicht Aufgabe des Staates. Dann gäbe es z.B. auch kein Kirchenasyl mehr und auch keine Religionsmündigkeit mit 14 Jahren. Allerdings ist es eigentlich auch nicht Aufgabe des Staates, für die Kirchen Steuern zu erheben und dann an diese weiterzuleiten.
Auch beim Arbeitsrecht ist die Beantwortung Deiner Frage nicht ganz so einfach. Das gibt es auch bei Gewerkschaften, Verbänden, Freien Trägern, Privaten Träger usw.
Dann müssten wir all diese Tarife abschaffen, und nicht nur die der Kirchen. Wobei ich dies tatsächlich für gut befinden würde, wie die Debatte um einen einheitlichen Tarif in der Altenpflege zeigt.