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Andreas Jung
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Frage von Daniela B. •

Wie werden Missstände in Versicherungsfragen zwischen Deutschland und Schweiz gelöst?

Sehr geehrter Herr Jung,
ich wohne seit einigen Jahren familienbedingt in K.. Berufstätig bin ich in Deutschland(Grenzgänger Andersrum) und somit sozialversicherungspflichtig (aufgrund geringen Einkommens bei einer gesetzlichen Krankenkasse in D. Für Reisen ausserhalb der EU wird dringend eine zusätzliche Reisekrankenversicherung empfohlen da sonst im Krankheitsfall keine Kostendeckung. Dies wird mir von deutschen Versicherern verweigert da ich keinen Wohnsitz in D habe. In der Schweiz gibt es hierfür kein Pendat da keine obligatorische Grundversicherung vorhanden(dies ist auch nicht freiwillig oder zusätzlich möglich). Spezielle Reiseversicherungen(Schweiz) setzen die oblig. Grundversicherung voraus, d.h. auch hier keine Möglichkeit der Versicherung. Im Notfall bleibe ich somit auf u.U erheblichen Kosten sitzen. Dies ist in meinen Augen eine Ungleichbehandlung/Diskriminierung gegenüber grenzängern die ihren Wohnsitz in D haben und in der CH arbeiten.Bitte um Stellungnahme

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