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Andreas Jung
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Frage von Daniel W. •

Unterstützen Sie die Prüfung und Einleitung eines Verfahrens nach Art. 20 Abs. 2, hilfsweise Abs. 3 GG namens des Bundestages gegen die Partei Alternative für Deutschland? Warum oder warum nicht?

Die AfD ist von der Mehrzahl der Verfassungsschutzämter unter Beobachtung genommen, mehrere Ämter stufen sie als gesichert rechtsextremistisch ein. Führende Vertreter:innen erklären sich offen gegen die Akzeptanz grundlegender Verfassungsprinzipien. Nicht zuletzt in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hat die Partei auch ihr aktiv-kämpferisches Agieren gegen die rechtsstaatlich-parlamentarische Verfassungsordnung unter Beweis gestellt. Die Partei wird nicht trotz, sondern wegen dieses Auftretens und Inhalts gewählt. Der Parlamentarische Rat hat das GG mit entsprechenden Mitteln ausgestattet, um die Verfassungsordnung vor ihren Feinden zu schützen. Die Erkenntnislage wie auch die politische Relevanz (entsprechend EGMR-Rechtsprechung) sind so evident wie bei keinem anderen Verbotsverfahren in der Bundesrepublik. Noch sind die politischen Organe handlungsfähig, sie sollten es auch tun und nicht warten, bis wir österreichische oder Thüringer Verhältnisse im Bund haben.

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