Frage an Andreas Jung von Tobias K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Jung
Wie konnten Sie dem Lissaboner Vertrag zustimmen obwohl er in den Kommentaren die Todesstrafe erlaubt?
Quellen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28372/1.html
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und
des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So
müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
14.12.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
(*) Anmerkung des Herausgebers: Die Verweise auf die Artikelnummerierung der Verträge wurden auf den neuesten Stand gebracht
und einige Fehler wurden berichtigt.
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
Widerspricht das nicht der christlichen und CDU Auffassung?
Freundliche Grüsse
Tobias Köck