Frage an Andreas Jung von Flora B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Jung,
das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt - ausschlaggebend hierfür waren Klagen von Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP (https://www.sueddeutsche.de/politik/berlin-mietendeckel-entscheidung-bundesverfassungsgericht-1.5265211).
Als Konstanzerin werde ich seit Jahrzehnten (mit kurzen Unterbrechungen) lokal, auf Landesebene und Bundesebene von der CDU regiert. Aktuell bin ich für einige Monate beruflich in Berlin. Dank des Berliner Mietendeckels zahle ich für ähnliche Wohnverhältnisse aktuell die Hälfte (!) dessen, was ich bisher in Konstanz für Miete zahlte. Es ist das erste Mal in meinem gesamten Leben, dass ich weniger als 50% meines Einkommens für Miete aufwenden muss. Nun ist diese Regelung auf die Klage von CDU/CSU & FDP hin Vergangenheit und es steht fest: Der Bund muss dies regeln. Das bisherige Bundes-Instrument Mietpreisbremse hat bei den Mieten von mir und meinem Umfeld bisher keinerlei Wirkung gezeigt.
Daher meine Frage an Sie: Was ist Ihr Plan auf Bundesebene, um den Mieter:innen, speziell jenen mit niedrigen Einkommen, endlich zu ermöglichen, bezahlbare Mietwohnungen zu finden?
Sehr geehrte Frau Baumgartner,
vielen Dank für Ihre Frage zur Situation auf dem Wohnungsmarkt. Das Ziel, die Lage am Wohnungsmarkt zu entlasten, teile ich. Gegen den Berliner Mietendeckel habe ich persönlich nicht geklagt, auch ich halte ihn allerdings nicht für das geeignete Mittel, dieses Ziel zu erreichen.
Auf Dauer kann nur ein ausreichendes Wohnungsangebot bezahlbare Mieten sichern. Unser Ziel ist, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Wichtige Weichenstellungen hierfür haben wir in dieser Wahlperiode bereits auf den Weg gebracht:
Der Neubau von Mietwohnungen wird seit 2019 mit einer steuerlichen Sonderabschreibung gefördert, wenn die Wohnungen mindestens zehn Jahre zu einem bezahlbaren Preis vermietet werden. Diese Regelung wollen wir auch künftig weiterführen. Zudem hat der Bund zwischen 2018 und 2021 insgesamt fünf Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
In Puncto Mieterschutz haben wir neben der Mietpreisbremse auch die mögliche Umlage, die Vermieter für Modernisierung erheben können, bundesweit von elf auf acht Prozent gekappt. Das Wohngeld wurde zudem so reformiert, dass es nun von mehr Haushalten in Anspruch genommen werden kann.
Darauf gilt es aufzubauen. Wir haben im geltenden Mietrecht zurecht starke soziale Leitplanken. Es gilt nun, die bestehenden Regelungen konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln und insbesondere auch, Umsetzungshemmnisse bei Planungs- und Genehmigungsverfahren abzubauen, damit mehr neuer Wohnraum entsteht.
Herzliche Grüße
Andreas Jung