Frage an Andreas Jung von Eva B. bezüglich Bundestag
Guten Tag Herr Jung,
in dieser Woche soll nach Meinung Merkels in Berlin das IfsG §28b beschlossen werden. Dies stellt einen alarmierenden Umgang mit unseren Grundrechten dar, da Ausgangssperren wie Betriebsschließungen verfassungsbrüchig und nicht zu einer parlamentarischen Demokratie passen. Der Föderalismus, als zentrale, demokratische Einrichtung zum Schutz gegen politisches zentralistische Machtgebahren würde mit einer solchen Entscheidung abgeschafft und der Bundestag sich faktisch selbst entmachten. Die Bundesregierung kann so ohne Parlamentsbeteiligung neue Corona-Verordnungen erlassen.
Wie positionieren Sie sich zum oben dargestellten Sachverhalt?
Als Abgeordneter stellen Sie die Verbindung von uns Bürgern ins Parlament dar. Halten Sie es für richtig, Ihren (und damit unseren) Einfluss mit Beschluss dieses Gesetzes IfsG §28b faktisch abzuschaffen? Wie können die Interessen der Bevölkerung so noch gewahrt bleiben?
Gerichte in Deutschland, Portugal und Osterreich haben inzwischen bestätigt, dass die verwendeten Tests für den Zweck zu dem sie eingesetzt werden untauglich sind und aufgrund der Fehlerquote kann eine 100er Inzidenz jederzeit durch Anheben der Anzahl der gemachten Tests herbei getestet werden. Dies geschieht durch aktuelle Anordnungen wie Testungen in Schule, Betrieben zwangsläufig und führt zum Dauer-Lockdown.
Welche Erklärung haben Sie dafür, dass derart untaugliche Messinstrumente weiterhin eingesetzt und ihr Einsatz sogar noch ausgeweitet wird?
Soeben hat das Statistische Bundesamt für das erste Quartal festgestellt hat, dass sich für 2021 (wie schon für das gesamte Jahr 2020) keine Uebersterblichkeit feststellen lässt. Derzeit liegen die Todesfallzahlen sogar unter dem Durchschnitt der drei Vorjahre.f
Wie erklären Sie uns den fortschreitenden Lockdown und wie positionieren Sie sich diesbezüglich, auch mit Blick auf die Zukunft und die Fortsetzung der Krise? Wie beabsichtigen Sie bezüglich des geplanten IfsG §28b abzustimmen?
Sehr geehrte Frau Brain,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Ich habe am dem Bevölkerungsschutzgesetz zugestimmt und erläutere Ihnen gerne die Gründe dafür.
Die Pandemie traf uns alle sehr unerwartet und erforderte schnelles sowie koordiniertes Handeln. Wir hatten dabei häufig mit hohen Inzidenzwerten und einer Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen zu kämpfen. Der Mangel an einheitlichen Regeln auf Länderebene erschwerte die Umsetzung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Einführung der sogenannten „Bundesnotbremse“ war hierzu ein wichtiger Schritt, da es bundeseinheitliche und klare Regeln bei einer Inzidenz über 100 ermöglichte.
Ich nehme Ihre Sorge ernst und möchte Ihnen versichern, dass durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Bundestag keineswegs entmachtet, sondern seine Position als Entscheidungsträger gestärkt wurde. Nicht nur werden die Maßnahmen zur Bekämpfung des Covid19-Virus aktiv diskutiert und entschieden, auch die Corona-Verordnungen der Regierung werden durch den Bundestag stets kontrolliert und können mit einer Mehrheitszustimmung geändert werden. Gleichzeitig wird der Föderalismus als wichtiges Merkmal unserer Demokratie nicht ausgehebelt, da die Länder weiterhin in die Entscheidungsprozesse über die Maßnahmen miteingebunden sind.
Sie sprechen ebenfalls die Sieben-Tage-Inzidenz und das Anwenden von Schnell- und PCR-Tests an. Diese sind wichtige Instrumente für die Bekämpfung dieser Krisensituation. Durch die wöchentlichen Inzidenzwerte gelingt es, die Entwicklung der Infektionen besser einschätzen zu können und die erforderlichen Maßnahmen vor Ort schnell umzusetzen. Das Robert-Koch-Institut und weitere medizinische Experten haben die Zuverlässigkeit von PCR-Tests, die auch in verschiedenen Studien belegt wurde, bestätigt. Ich möchte hierbei gerne auf einen Artikel im Ärzteblatt verweisen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118870/PCR-Test-auf-SARS-CoV-2-zeigt-hohe-klinisch-diagnostische-Sensitivitaet-von-nahezu-100-Prozent. Dieser bestätigt, dass PCR-Tests auf SARS-CoV-2 eine nahezu vollständige klinisch-diagnostische Sensitivität nachweisen.
Gemeinsam mit der inzwischen gut angelaufenen Impfkampagne haben wir in der vergangenen Zeit einen starken Rückgang der Inzidenzwerte zu verzeichnen. Viele Maßnahmen konnten inzwischen wieder gelockert werden. Dies zeigt – wir alle wünschen uns eine möglichst schnelle Rückkehr zu Normalität. Einschränkungen sollen nur so lange aufrecht erhalten werden wie unbedingt notwendig. Wir sind auf einem guten Weg, gemeinsam diese Krisensituation zu überstehen.
Herzliche Grüße
Andreas Jung