Frage an Andreas Jung von Lukas B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Jung,
mich würde interessieren, wie Sie zur sog. „Purpose“-Bewegung stehen, deren Ziel es ist, sinnorientiertes Unternehmertum zu fördern, indem die Unternehmen in Verantwortungseigentum übergehen.
Befürworten Sie generell diesen Ansatz und glauben Sie, dass dadurch eine sozial gerechtere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entsteht?
Würden Sie diesen Ansatz bspw. durch die rechtliche Etablierung neuer Eigentumsformen, welche speziell auf das Verantwortungseigentum zugeschnitten sind, unterstützen?
Würden Sie Unternehmen bspw. durch finanzielle Anreize (steuerliche Begünstigungen, Förderprogramme) dafür belohnen wollen, sich in Verantwortungseigentum zu begeben?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen,
Lukas Bergengrün
Sehr geehrter Herr Bergengrün,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verantwortungseigentum und bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte.
Das Bild eines Verantwortungsunternehmers, der nach Zeiss’schem Vorbild den Sinn seiner Unternehmung über den Profit stellt, ist in einer sozialen Marktwirtschaft natürlich zu begrüßen.
Auch die Familienunternehmen in einer Art erweiterten Familie weiterzuführen ist grundsätzlich eine Idee, die sich aus diesem Ideal ableiten lässt, um Verantwortung und Identifikation in der Firma zu erhalten und sollte in unserer sozialen Marktwirtschaft einem Unternehmen grundsätzlich offenstehen, um Werte und Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten.
Es stellt sich die Frage, ob es zur Erfüllung der Ziele der Purpose-Bewegung eine neue Rechtsform im GmbH-Recht oder sogar eine neue Betriebsform braucht. Die von der Initiative vorgeschlagenen Änderungen im Gesellschaftsrecht ziehen nach Angaben der Bundesregierung zahlreiche Folgeänderungen in anderen Rechtsgebieten nach sich, die ihrerseits sehr komplex sind und ebenfalls einer genauen Analyse bedürfen.
Bei uns in der Bodenseeregion zeigen große Arbeitgeber zudem, dass in einer Stiftung organisierte Unternehmen funktionieren können.
Die Initiatoren der Stiftung Verantwortungseigentum zeigen mit der Umbenennung der Rechtsform zu „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, ihre Bereitschaft, die sich stellenden Fragen aufzugreifen, um einen möglichst großen Konsens zu erreichen. Diese Entwicklung muss – federführend im Bereich des Bundesjustizministeriums – weiter begleitet werden, um auszuloten, ob und wie diese neue Form der sozialen Marktwirtschaft in unsere Unternehmensformen integriert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung