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Andreas Jung
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Frage von Michael S. •

Frage an Andreas Jung von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Jung,

der Bundestag hat eine gesetzliche Regelung zur Übermittlung umfangreicher personenbezogener Flugdaten an die USA beschlossen.

Wurden die USA im Gegenzug verpflichtet, vergleichbare Daten über Fluggäste in die Europäische Union zu übermitteln?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schoch

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Sehr geehrter Herr Schoch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Dezember 2007 zur Übermittlung personenbezogener Flugdaten an die USA.

Am 15. November 2007 hat der Deutsche Bundestag das Abkommen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records -PNR) vom 26. Juli 2007 ratifiziert. Die Übermittlung erfolgt nun direkt durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security.

Die Fluggesellschaften konnten somit von dem sogenannten "Pull-System" auf das "Push-System" umstellen, was bedeutet, dass die Daten von den USA nicht einseitig abgerufen sondern von den Fluggesellschaften übermittelt werden.

Darüber hinaus haben sich die Vereinigten Staaten dazu bereit erklärt, Daten von amerikanischer Seite für eine Auswertung zur Verfügung zu stellen, sobald die Europäische Union ein solches System eingeführt haben wird.
Die Europäische Kommission hat noch im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein europäisches Flugdatensystem vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung

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