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Andreas Jung
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Frage von Volker W. •

Frage an Andreas Jung von Volker W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Jung,

angeblich sind die Kinder die Gewinner der Unterhaltsreform.

Nach meiner Berechnung können einer getrennt/geschieden lebenden Mutter über 100 € monatlich fehlen.

Beispiel: Der Kindsvater ist Geringverdiener mit 1068 € monatlich. Kind 6 Jahre alt. Wurden bisher 168 € auf Frau und Kind verteilt, konnte die Frau 117 € zusätzlich Unterhaltsvorschuss bekommen. In Zukunft werden die 168 € zuerst dem Kind zugeschrieben. Die Frau kann dann keinen Zuschuss mehr erhalten.

Wo bitte sind da die Kinder die Gewinner? Der Kleinfamilie fehlen jeden Monat 117 €.

Mit freundlichen Grüßen

Weidner

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CDU

Sehr geehrter Herr Weidner,

vielen Dank für Ihre Email vom 28. November 2007, in welcher Sie die Auswirkungen der Unterhaltsreform ansprechen.

Die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts befassen sich unter anderem mit der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und sollen vor allem zum Wohle des Kindes beitragen. Dem Kind wird nach dem neuen Recht der Anspruch auf den ersten Rang bei den Unterhaltsansprüchen eingeräumt, dem betreuenden Elternteil der Anspruch auf den zweiten.

Die von Ihnen gemachten Angaben reichen jedoch leider nicht aus, um Ihnen konkrete Zahlen nennen zu können. Tatsache ist jedoch, dass nach dem neuen Unterhaltsrecht rein zivilrechtlich keine Verschlechterung zum bisherigen Zustand hergestellt werden darf. Relevant für die Unterhaltsberechnung ist darüber hinaus, ob die betreuende Mutter die (Ex-) Ehefrau des Kindsvaters ist, und ob noch andere Ansprüche gegenüber dem Staat erhoben werden. Dies ist aus Ihrem Beispiel leider nicht ersichtlich.

Sollten Sie hieran Interesse haben, bin ich gerne bereit, Ihnen eine detailliertere Antwort zu geben. Ich würde Sie dann um Übersendung genauerer Angaben bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung

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