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Andreas Jung
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Frage von Frank N. •

Frage an Andreas Jung von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jung,

bezugnehmend auf die aktuelle Debatte über "Killerspiele" möchte ich Sie fragen, wie Sie zu dieser Thematik stehen.

Dabei geht es mir hauptsächlich um die Teilfragen, ob Sie ein Verbot solcher Spiele befürworten, und wie Sie zu dieser Entscheidung kommen.
Greifen Sie hierbei, im Gegensatz zu Hr. Schünemann, auf eigene (Spiel)Erfahrungen zurück?
Wo sehen Sie zB. einen Unterschied zwischen populären Produkten wie dem Film Terminator 3 (FSK 16) und dem Computerspiel Counter-Strike (ebenfalls ab 16 Jahren freigegeben), der ein Verbot des Einen rechtfertigen würde?

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr
und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Frank Neugebauer

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Sehr geehrter Herr Neugebauer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 29. Dezember 2006 zum Thema Gewalt in Computerspielen.

Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass sich die Koalitionspartner in Ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, da die aktuellen Regelungen angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien noch nicht ausreichend sind, um den wachsenden Gefährdungen junger Menschen auf dem Mediensektor wirksam entgegenzutreten.

Die möglichen Neuregelungen im Jugendschutz werden dabei schnellstmöglich evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Die Koalitionsparteien sind hierzu in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eingetreten. Dabei stehen die Eckpunkte Wirksamkeit des Konstrukts "Regulierte Selbstkontrolle", Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen, Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten und Verbot von so genannten "Killerspielen" im Mittelpunkt. Noch sind die Evaluierungen und der Diskurs mit den Ländern um die bestmögliche Lösung jedoch nicht abgeschlossen.

Ich bin durchaus der Meinung, dass Computerspiele, deren wesentlicher Gegenstand das Töten ist, gesellschaftlich zu ächten sind. Neben der gesellschaftlichen Ächtung kommen auch gesetzliche Verbote in Betracht. Dies ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. Letztlich stößt der Staat bei dieser Problematik auch an Grenzen. Ohne funktionierende Erziehung und ggfs. Aufsicht in den Familien wird es auch bei dem Komplex "Gewalt in Computerspielen" nicht gehen.

Zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass ich weder über einschlägige Spielerfahrungen verfüge und damit auch das Spiel Counter-Strike nicht kenne noch den Film Terminator 3 gesehen habe.

Grundsätzlich bin ich allerdings der Auffassung, dass Gewaltdarstellungen in Filmen und Computerspielen gleich zu behandeln sind.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung

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