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Andreas Jung
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Frage von Hannes M. •

Frage an Andreas Jung von Hannes M. bezüglich Kultur

Guten Tag Herr Jung,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gehen Sie darin kaum auf meine ursprüngliche Frage ein, deshalb nocheinmal konkret:
Ausschließlich dafür ausgebildete Ärzte dürfen eine Anästhesie durchführen. Für Nichtmediziner blieb bisher lediglich - abgesehen von Zuckerlösung und Wein (!) - nur das Präparat EMLA, dessen der Hersteller inzwischen die Zulassung für Zirkumzisionen bei Säuglingen zurückgezogen hat.
Für rituelle Beschneider ist eine adäquate Schmerzausschaltung bei Säuglingen und somit eine Zirkumzision lege artis nicht möglich. Die Säuglingsbeschneidung ist damit mit weiterhin mit größten Schmerzen für das Kind verbunden.
Bitte erklären Sie mir, wie Sie mit diesem Widerspruch umgehen.
Ebenso bitte ich Sie um eine Antwort auf die Frage, wie Sie dazu stehen, dass inzwischen schon zahlreiche Strafrechtskommentare das Gesetz 1631d BGB als offensichtlich verfassungswidrig einstufen, siehe z.B. der NOMOS Kommentar von Prof. Paeffgen ( http://www.nomos-shop.de/Kindh%C3%A4user-Neumann-Paeffgen-Strafgesetzbuch/productview.aspx?product=13682 ), die Beckschen Kurzkommentare (Kommentar von Prof. Fischer) und Beck OK-Eschelbach ( http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2380 )
Vielen Dank!

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