Frage an Andreas Jung von Stefan S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr MdB Jung,
was halten Sie davon, dass die Europäische Kommission Landwirten und Gärtnern in Zukunft die Verwendung von Einheits-Saatgut vorschreiben will und neben Anbau auch private Nutzung Alter und Seltener Sorten unter Strafe stellen will?
Gerade auch im Wahlkreis Konstanz wird versucht, nachhaltig zu wirtschaften, was hierdurch konterkariert wird und letztlich nicht der Sicherheit der Bürger, sondern der Absicherung von Monsanto und anderen Saatgut-Erzeugern dient.
Ich halte die Einschränkung der Saatgut-Vielfalt für einen Skandal, der ökonomisch wie ökologisch höchst problematische Auswirkungen haben wird.
Was "Mein" Abgeordneter, um dies zu verhindern?
Viele Grüße, S. Schwytz
Sehr geehrter Herr Schwytz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Am 6. Mai diesen Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung des EU-Saatgutrechts vorgelegt. Vorausgegangen war ein intensiver Evaluationsprozess der bestehenden Regelungen. In den letzten Wochen sind die von Ihnen angesprochenen Befürchtungen aufgetaucht, wonach es durch die Novellierung des EU-Sortenrechts insbesondere im Bereich der Hobbygärtnerei aber auch bei der wichtigen Erhaltungszucht alter Sorten zu erheblichen Beeinträchtigungen gekommen wäre. Diese Befürchtungen wurden ernst genommen und flossen in den Entwurf vom 6. Mai ein.
Der Hauptgrund für die geplante Verordnung ist eine Vereinfachung der bestehenden Regelungen: Für alte Sorten, die einerseits wichtig für die Erhaltung von Genressourcen sind, andererseits aber den strengen Ansprüchen der modernen Sortenzulassung nicht entsprechen können, bleiben die vereinfachten Marktzugangsregeln erhalten und werden sogar noch vereinfacht: So soll die Verordnung nicht für Vermehrungsmaterial von Erhaltungssorten gelten, wenn sie in Gendatenbanken bzw. von Netzwerken oder Organisationen zum Erhalt genetischer Ressourcen verwendet werden. Darüber hinaus sollen alte Sorten künftig ohne Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit registrierbar sein. Hobbygärtner und kleine Zuchtbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro werden nicht verpflichtet, ihre Produkte registrieren zu lassen.
Des Weiteren muss Saatgut, das in sogenannten Nischenmärkten Verwendung findet, keiner zugelassenen Sorte angehören.
Das Ziel, die bestehenden Regelungen zu einem europaweit einheitlich geltenden Saatgutrecht weiter zu entwickeln, ist richtig. Dabei müssen aber die in Deutschland bestehenden hohen Qualitätsstandards bei der Vermarktung von modernem Saatgut genauso wie die vereinfachten Regelungen zum Erhalt alter Sorten Bestand haben.
Die Vorstellung der neuen Saatgutregelungen der EU-Kommission bildet den Auftakt für den Abstimmungsprozess zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Bei diesem nun beginnenden Abstimmungsprozess im Agrarrat der EU und im Europaparlament werden wir besonders darauf achten, dass der Erhalt alter Sorten, die Interessen von kleineren Zuchtunternehmen, wie auch von Privatgärtnern voll berücksichtigt werden. Maßstab dürfen und werden nicht die Interessen von Konzernen sein, sondern der Erhalt der Vielfalt in einem europäischen Saatgutrecht.
Im Rahmen dieses Prozesses werde ich mich dafür einsetzen, dass der Anbau alter Sorten weiterhin ohne unnötige Hürden möglich sein wird.
Für weitere Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung