Frage an Andreas Jung von Fabian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
Sehr geehrter Herr Meier,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Legalisierung von Cannabiskonsum. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Der Konsum von Cannabis fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Damit bleibt der Eigenkonsum straffrei, allerdings ist der nicht genehmigte Besitz und Anbau strafbar. Hinsichtlich dieser Rechtslage sehe ich keinen Änderungsbedarf. Denn auch die sogenannte „weiche“ Droge Cannabis bringt erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich und ist in vielen Fällen "Einstiegsdroge" . Der Kampf gegen Drogenmissbrauch kommt meiner Auffassung nach nicht dadurch voran, dass zusätzliche Drogen legalisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung