Frage an Andreas Jung von Juliane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jung,
aus einer Pressemitteilung der Grünen konnte ich vor kurzem entnehmen , dass die Petition von Susanne Wiest, Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen vom 10.12.2008, öffentlich behandelt werden wird.
Eine offizielle Bestätigung des Bundestages dieser Pressemitteilung ist mir nicht bekannt, könnten Sie mir sagen, wie es damit weitergeht? Und wenn der Termin bekannt ist: müsste ich mich vorher anmelden, wenn ich persönlich an der Anhörung teilnehmen möchte?
Haben Sie eigentlich Einfluss darauf, um so etwas wie eine Maßregelung von Herrn Westerwelle zu verlangen? Ich finde es unerträglich, was dieser Mann (Herr Sarrazin, Herr Koch, Herr Mappus zähle ich auch dazu - diese Leute bedrohen den sozialen Frieden in unserem Land...) vom "Stapel" lässt.
Mit herzlichen Sonntagsgrüßen
Juliane Bialek
Sehr geehrte Frau Bialek,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.
Vorneweg: Über den aktuellen Stand von Petitionen können Sie sich stets im Internet auf der Seite des Deutschen Bundestages informieren ( https://epetitionen.bundestag.de ). Dort gibt es auch die Möglichkeit, in einem Online-Forum über die Anträge mit anderen Nutzern zu diskutieren.
Die von ihnen genannte Petition fordert die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens - die monatliche Überweisung eines gewissen Geldbetrages an jede Bürgerin und jeden Bürger. Ich stehe dem Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommen skeptisch gegenüber. Denn unserem Sozialstaat beruht auf folgendem Fundament: In Zeiten, in denen man aus unterschiedlichen Gründen nicht arbeiten kann, kommt die Gemeinschaft zur Hilfe. Diese Logik hebelt das Grundeinkommen aus. Jeder - ob bedürftig oder nicht - erhält den gleichen Betrag. Alle anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld würden wegfallen. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft dadurch nicht gerechter wird. Zu diesem Schluss ist auch der Petitionsausschuss am 27. Juni 2013 gekommen und hat den Antrag über ein bedingungsloses Grundeinkommen abgelehnt. Nach Auffassung der Mehrheit der Ausschussmitglieder sei ein Grundeinkommen nicht in der Lage, die komplexen Bedürfnisse der Menschen in unserem Land zu befriedigen. Unser System der Erwerbsarbeit, das in weitreichende soziale Sicherungsstrukturen eingebunden ist, erfülle diese Funktion besser. Diese Komplexheit sei „[…]unabdingbar, um möglichst zielgenau unterschiedliche Lebensläufe und Schicksale berücksichtigen zu können.“ Die komplette Abschlussbegründung können Sie hier nachlesen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2008/_12/_10/Petition_1422.abschlussbegruendungpdf.pdf
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, an Sitzungen des Petitionsausschusses teil zu nehmen, wenn eine Anhörung stattfindet. Auskünfte zu Anhörungen können beim Sekretariat des Petitionsausschusses (Deutscher Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, E-Mail: post.pet@bundestag.de ) Eingeholt werden. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den jeweiligen Anmeldeformalitäten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jung