Frage an Andreas Jung von Jürgen M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Herr Jung,
als Bewohner des grenznahen Raumes zur Schweiz, fahre auch ich gelegentlich zum Einkaufen dorthin.
Damit mir die schweizer Warenumsatzsteuer v. z.Z. 7,6% bei der Ausfuhr der Waren in die EU ( Deutschland) erstattet wird, muss ich für mindestens 500,-- sfr (Einzelposten) einkaufen.
Im umgekehrten Fall, können sich die Bewohner der Schweiz, beim Einkauf in Deutschland schon für kleinste Beträge die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19%, erstatten lassen.
Wie stehen Sie zu dieser Ungleichbehandlung?
Wäre es für unsere Staatsfinanzen nicht besser, wenn wir mit der eingenommenen USt weniger großzügig umgehen würden und bei Einkäufen von im Drittausland wohnenden auch erst ab einem Betrag von ca. 400,--€ /Einzelposten die Ust erstatten würden?
über 90% der Einkäfe beläuft sich unter dieser Grenze und wäre somit auch eine sichere Haushaltseinnahme.
Um Einwänden der IHK und des Einzelhandelsverbands vorzubeugen: Die Ch-Kunden würden auch bei nichterstattung der USt im grenzanhen deutschen Raum einkaufen, weil de für in der Ch lebende erheblich billiger ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mayer