Frage an Andreas Hoffmann von Götz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hoffmann
wie Sie wissen, wurde im Bundestag über Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation positiv entschieden. Meine Frage:
Da Sie ja auch von dieser Regelung betroffen sind (u. a. Anfragen von Bürgern per Telefon und e-Mail) gibt es ja sicher auch eine für Abgeordnete eien BW- Sonderegelung (vergleiche SH). Oder finden Sie es gut, das jeder den es nichts angeht, wann Sie mit Frau und Kindern (auch während der Arbeitszeit) telefonieren, das nachweisen kann.
Meine zweite Frage zum Thema Bürgerentscheid lautet:
Wieso ist es möglich, daß in BW sehr wohl eine Wahl ohne Mindestbeteiligung stattfinden und für rechtens erklärt werden kann, bei einem Bürgerentscheid eine Quote vorgeschreiben ist? Da nützen auch 25% an Unterschriften nichts (s. die sog. Abstimmungen in Konstanz). Sind Sie bereit dieses zu ändern, oder zumindest für eine Ändeung Partei zu ergreifen?
Danke für Ihre ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Heinbach
Lieber Herr Heinbach,
ich beantworte gerne Ihre Fragen:
a. ja, ich stehe zur Vorratsspeicherung der Daten für elektronische Kommunikation. Sie wissen, dass diese Datenspeicherung benötigt wird, um frühzeitig terroristischen Aktivitäten auf die Schliche zu kommen. Die Abgeordneten in B-W sind nicht von den Maßnahmen befreit.
b. bekanntermaßen wurde die Gemeindeordnung in Baden-Württemberg vor einem Jahr verändert - die Schwelle für Bürgerentscheide wurde auf 25% abgesenkt (§ 21).
Gleichzeitig wurde der Entscheidungskatalog mit Vorgängen, die einem Bürgerentscheid zugänglich sind wesentlich erweitert. Nachdem die Neufassung der Gemeindeordnung erst vor kurzer Zeit erfolgte, sollten jetzt vor einer weiteren Beratung die Erfahrungen mit der Neufassung des § 21 abgewartet werden. Es gibt m.W. noch keine Beispiele im Land, bei denen Bürgerentscheide auf Probleme bei der neuen Untergrenze gestoßen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann