Frage an Andreas Hoffmann von Hein und Hannelore M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Herr Hoffmann,
Erst seit 2009 wurde per Verfassung ,die maximale Jährliche Neuverschuldung auf 0,35% des BPI begrenzt. Bei Katastrophen kann diese Grenze sogar überschritten werden.
Eine Rückführung der Staatsschulden wurde jedoch nicht in der Verfassung verankert. Die Politik verschiebt dies, seit der letzten Währungsreform auf die nächsten Generationen oder auf die nächste Währungsreform.
wie will die CDU die Staatsschulden von zur Zeit ca.1,8 Bilionen Euro tilgen ?
warum wurde in der Verfassung keine Mindesttilgungsrate verankert ?
Wie und in welchem absehbaren Zeitraum will die CDU dieses Problem lösen ?
Mit freundlichen Grüßen
H.-D.Margraf
Sehr geehrter Herr Margraf,
ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage für die Landespolitik beantworte. Für die Fragen zum Umgang des Bundes mit dem Thema Verschuldung wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Stellen.
Zur Situation in Baden-Württemberg.
Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, künftigen Generationen finanzielle Gestaltungsund Handlungsspielräume zu sichern, ohne auf die heute erforderlichen Ausgaben und Zukunftsinvestitionen zu verzichten. Mit dem Nachtragshaushalt 2007/08 ist es uns im Jahr 2008 erstmals nach 35 Jahren gelungen einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Dieses Ziel konnte auch in 2009 gehalten werden.
Mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2007 haben wir eine strenge Verschuldungsbegrenzungsregelung in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen. Die Kreditaufnahme darf künftig den am 31.12.2007 erreichten Stand (rund 41,7 Mrd. Euro) dauerhaft nicht mehr überschreiten. Eine Neuverschuldung darüber hinaus ist nur noch in besonderen Ausnahmesituationen möglich, beispielsweise bei einem starken Rückgang der Steuereinnahmen oder bei Naturkatastrophen. Jede neue Kreditaufnahme ist mit einem verbindlichen Tilgungsplan zu verbinden, der eine Tilgung innerhalb von längstens 7 Jahren vorsieht. Mit dieser Verschuldungsbegrenzungsregel haben wir uns bewusst selbst Fesseln angelegt und bundesweit Signale gesetzt.
Eine Herausforderung der nächsten Jahre sind die stark steigenden Versorgungsausgaben für die Bediensteten des Landes. Diese steigen von 2011 mit rd. 3,6 Milliarden Euro auf bis zu 5,7 Milliarden Euro in 2020 an. Deshalb wurde zusätzlich zur bestehenden Versorgungsrücklage mit dem Nachtrag 2007/2008 ein Versorgungsfonds aufgelegt und dieser mit 500 Millionen Euro ausgestattet. Seit 2009 werden für jeden neu eingestellten Beamten jährlich 6.000 Euro zurückgelegt.
Ohne den Länderfinanzausgleich hätten wir gar Nettoneuverschuldung. Die Spielräume des Landeshaushaltes werden nicht nur durch die Schwankungen der Steuereinnahmen geprägt, sondern nach wie vor durch erhebliche Belastungen auf der Ausgabenseite eingeschränkt. Ein wesentliches Beispiel hierfür ist der Länderfinanzausgleich. Das Land Baden-Württemberg ist das einzige Land, das seit Beginn des Länderfinanzausgleichs stets Zahlerland gewesen ist. Von 2000 bis heute lag die Einzahlung des Landes in den Länderfinanzausgleich im engen Sinn (d.h. ohne den Umsatzsteuerausgleich) bei durchschnittlich knapp 2 Mrd. EUR p.a.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann