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Andreas Hoffmann
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Frage von Markus R. •

Frage an Andreas Hoffmann von Markus R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Frau Merkel hat uns ja in ihrer Neujahrsansprache für unseren Einsatz und unseren Arbeitswillen gelobt. Nun erhalte ich als Nachzahlung (Tariferhöhung für 2010) brutto € 450 als Einmalzahlung (ich bin bei einem kirchlichen Träger Behindertenhilfe/ Altenhilfe beschäftigt und von daher mit Tariferhöhungen und Gehaltshöhe soweiso nicht gerade gesegnet). Von den € 450 bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gerade mal € 211 übrig. Ist das der "Dank" dass wir "laut F. Mergel" so "fleißig" waren?
P.S. alle Reformen zur Steuergesetzgebung und im Gesundheitswesen werden von unserer Regierung m.E. gar nicht angegangen, verschleppt oder zurückgepfiffen.
Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Rudolf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rudolf,

ich bin Landes- und kein Bundespolitiker. Das Thema Steuern und Sozialversicherungsbeträge liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder, sondern des Bundes. Ich will Ihnen aber trotzdem antworten. Die Abrechnungsabläufe Ihres Arbeitgebers kenne ich nicht, deshalb ist es nicht ganz einfach, Ihnen sachgerecht zu antworten. Ich gehe einmal davon aus, dass die Nachzahlung dem laufenden Gehalt zugeschlagen wurde und Sie deshalb in eine höhere Progression bei der Steuer gekommen sind. Dies führt möglicherweise zu einer Überzahlung der Steuern im Monat der Sonderzahlung, wird aber bei der Einkommenssteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder ausgeglichen. In der Sozialversicherung ist es so, dass im Laufe eines Jahres alle Einkünfte aus dem Arbeitslohn beitragspflichtig werden, solange die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Es wird hier aber kein höherer Beitragssatz fällig, da es in der Sozialversicherung keine Progression gibt - d.h. ihre Nachzahlung wird so behandelt, wie wenn Sie jeden Monat für die rückwirkende Erhöhung des Tarifs auch hätten Beiträge zahlen müssen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die sogenannte "kalte Progression" abgeschwächt wird. Dies bedeutet, dass im Monaten mit Überstundenzahlungen eben gerade keine oder nur eine geringe Progression eintritt und somit aus Mehrarbeit auch mehr Netto übrig bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann