"Mit einem weiteren Gesetz vom 23.9.2022 (Nds. GVBl. S. 611) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation beschlossen." - Wann kommt der Familienergänzungszuschlag ?
Das o.g. Anspruch besteht seit dem 01.01.2023 und er kann immer noch nicht in Anspruch genommen werden, weil die entsprechende Verordnung noch nicht erlassen worden ist! Erklären Sie diesen Umstand doch bitte mal Ihren Beamten nachvollziehbar und transparent? Und dass das Ganze einem entsprechenden Verfahren unterliegt weiß ich selbst aber die Dauer ist nicht akzeptabel. Verzeihen Sie, aber dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass Ihre Politik Vertrauen verspielt.
Darüber hinaus ist mir nicht ganz klar, warum die Zuverdienstgrenzen des Partners im Vergleich zu Schleswig-Holstein und Bremen lächerlich gering sind. An den Lebenshaltungskosten kann sich das ja nicht orientieren, denn da dürfte Nds. auch nicht besser sein. Oder liegt es daran, dass die beiden Bundesländer schlicht weniger Beamte haben und der Haushalt mehr zulässt?
Sehr geehrter Herr O.,
es tut mir leid, wenn es zu Unannehmlichkeiten für Sie, durch die Wartezeit bis zum Familienergänzungszuschlag, gekommen ist. Aus dem "Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt" Nr. 61 (78. Jahrgang, vom 10. Juli 2024), können Sie nun alle Einzelheiten aus der Niedersächsischen Familienergänzungszuschlagsverordnung vom 5. Juli 2024 entnehmen.
Rückwirkend tritt diese zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Andreas Hoffmann