Andreas Hagenkötter
FREIE WÄHLER
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Frage von Magnus M. •

Frage an Andreas Hagenkötter von Magnus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagenkötter,

halten Sie die derzeitigen juristisch korrekten Möglichkeiten für ein Mitspracherecht von Bürgern bei aktuellen lokalen Entscheidungen für ausreichend?

MfG Magnus Mancini

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Mancini,

man muss da zwei Ebenen trennen - die lokale Ebene und die Landesebene. Auf lokaler Ebene gibt es die Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach der Gemeindeordnung. Der Ansatz ist gut, aber viele Detailfragen machen es den Bürgerinnen und Bürgern nicht einfach. Da sollte man noch einige Erleichterungen einführen. Folgende Änderungen halte ich für wichtig:

a) Abschaffung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid von 20% der Stimmberechtigten. Es kann doch nicht sein, dass Passivität entscheidet!! Es gibt ja auch kein Gesetz, dass Wahlen ungültig sind, wenn es eine zu geringe Wahlbeteiligung gibt. Wer für oder gegen etwas ist, der muss seinen Hintern schon hoch bekommen oder das hinnehmen, was die Aktiven mehrheitlich beschließen.

b) Staffelung des Unterschriftenquorums beim Bürgerbegehren nach der Gemeindegröße. 10% sind in kleinen Gemeinden kein Problem, in den großen Städten aber kaum oder gar nicht zu schaffen. Dies vor allem dann nicht, wenn sich ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss richtet und die Unterschriften in 6 Wochen gesammelt sein müssen. Über diese 6 Wochen sollte man auch nachdenke

c) Außerdem sollte die Bauleitplanung aus dem Negativkatalog des § 16 g der Gemeindeordnung gestrichen werden. Die Freien Wähler haben sich 2006 sehr für einen Bürgerentscheid wegen des Umbaus unseres Marktplatzes stark gemacht. CDU, FDP und SPD haben das damals in Ratzeburg mit einem überfallartig eingebrachten Antrag, auf dem Markt nach Hunderten von Jahren plötzlich neues Baurecht zu schaffen, verhindert. Das entspricht nicht meinem Verständnis von Demokratie und bürgerlicher Mitsprache. Übrigens ist seit 2006 baurechtlich nichts passiert außer diesem "Bürgerwillen-Verhinderungs-Beschluss"!

d) Es sollte auch der Begriff "wichtige Selbstverwaltungsaufgaben" aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Begriff öffnet der Willkür bei der Genehmigung Tür und Tor! Allein die Bürger sollen entscheiden, was ihnen wichtig ist und niemand sonst.

Auf Landesebene sollte das Finanztabu aufgehoben werden. Das heißt, Volksinitiativen dürfen nicht mehr für unzulässig erklärt werden, nur weil deren Ziel den Haushalt des Landes in irgendeiner Form berührt. Mit dem Argument können Sie fast alles erschlagen. Auch auf Landesebene sollte das Zustimmungsquorums von 25% beim Volksentscheid gestrichen werden. Ferner brauchen wir einen Bestandsschutzes für durch Volksentscheid beschlossene Gesetze. Sonst kommt eine neue Regierung und hebelt den Willen der Bevölkerung wieder aus. Was durch Volksentscheid beschlossen wurde, das darf auch nur durch Volksentscheid wieder geändert werden.

Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken und darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte dem Forderungskatalog des Vereins Mehr Demokratie e.V. entstammen, denen ich mich voll anschließe.

Ich glaube, dass wir in unserem Land viel zu viel Angst vor mehr Demokratie haben. Wir sollten uns da wesentlich mehr zutrauen. Nur wer mitentscheiden darf, der engagiert sich auch mehr für sein Gemeinwohl. Über Jahrzehnte sind die Menschen allerdings anders erzogen worden. Ewig wurde uns erzählt, dass wir doch eine repräsentative Demokratie haben, in der wir alle 5 Jahre die Volksvertreter wählen, die dann alles für uns regeln. Aber wer sagt denn, dass das immer so bleiben muss?

Herzliche Grüße

Ihr Andreas Hagenkötter