Frage an Andreas Dahl von frigga w. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Andreas Dahl,
sind die in SGB-II üblichen Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar?
Haben diese den Betroffenen geholfen, ihre Lebens- oder Einkommenssituation zu verbessern oder nur geschadet?
Setzen Sie sich dafür ein, dass ein bedürftiger Mensch unabhängig von seinem Wohlverhalten staatlich alimentiert wird oder ist sein Wohlverhalten im Sinne des Jobcenters der Schlüssel zur Anerkennung seiner Menschenwürde?
Am Rande aber nicht vorrangig frage ich auch:
Wie stehen Sie zu der Aussage Ihres Kollegen (Peter Oberender), dass Menschen wie Rentner oder Arbeitslose nicht (gleichberechtigt) wahlberechtigt sein sollten?
Mit b_esten G_rüßen e_rwartungsfroh,
Frigga Wendt
Liebe Frau Wendt,
die nach SGB-II verhängten Sanktionen sind in der Tat ein sehr strittiges Thema, mit denen sich die Jobcenter auf hauchdünnem Boden befinden. Klagen gibt es ja genug, Expertisen - pro und contra - ebenso.
Der Spagat, der hier nach dem Prinzip ´Fördern und Fordern´ versucht wird, zu vollführen, kann mE nicht gelingen, dies ist u.a. der Agenda 2010 zu ´verdanken´.
Gewisse Forderungen, wenn Leistungen erbracht werden sollen, sind durchaus berechtigt.
Allerdings dürfen sie nicht soweit gehen, daß die Grundrechte des einzelnen beschnitten werden.
Ob Sanktionen nun grundgesetzwidrig sind, darüber erlaube ich mir kein Urteil; Sie mögen mir verzeihen, ich bin kein Jurist.
Wohl aber kritisiere auch ich den unwürdigen Umgang mit Leistungsempfängern scharf, denn hier offenbart sich wieder einmal mehr, daß wir in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft leben.
Das ´Wohlverhalten´, das Sie ansprechen, sollte schon vorhanden sein, denn jeder Bürger hat Rechte, aber auch Pflichten.
Wie jedoch definiert man ´Wohlverhalten´ in diesem Zusammenhang?
Ich bin zB der Ansicht, daß arbeitsfähige Leistungsempfänger sehr wohl die Pflicht haben, sich um einen Job zu bemühen, allerdings lege ich großen Wert auf Qualifikationsschutz, und kann so nicht zustimmen, daß man nun jeden Job annehmen muß, auch wenn er nicht der beruflichen Qualifikation entspricht.
Sie spielen auf das Bedingungslose Grundeinkommen an.
Die Idee dahinter ist sicherlich nicht schlecht, und ich kann gewisse Sympathien dafür aufbringen.
Nachvollziehbare Modelle gibt es ja bereits, diese sind jedoch mit unserem derzeitigen System nicht umsetzbar.
Die Aussage des Herrn Peter Oberender ist absolut verabscheuungswürdig.
Das Wahlrecht von Rentnern oder Arbeitslosen ist indiskutabel.
Ich möchte im Zusammenhang mit Herrn Oberender aber mal noch bemerken, daß er weder mein Berufskollege (ich bin Schlosser und Berufskraftfahrer), noch in der selben Partei ist. Meines Wissens nach war Herr Oberender Unterstützer der ´Wahlalternative 2013´, war dort aber weder Mitglied noch Förderer und ist in der Alternative für Deutschland auch weder Mitglied noch Förderer.
Leute wie er haben in unserer Partei nichts zu suchen.
Es wäre nett, mich nicht in einem Atemzug mit einem solchen gefährlichen Antidemokraten zu nennen.
Ich danke für Ihre Fragen und grüße Sie herzlich,
Ihr
Andreas Dahl