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Andreas C. Wankum
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Frage von Lorenz H. •

Frage an Andreas C. Wankum von Lorenz H. bezüglich Familie

Mich würde interessieren, wie Ihre persönliche Meinung zum Thema Kinderbetreuung ist. Wo sehen Sie die Schwerpunkte?
Und wann gehen eigentlich die Wahlbenachrichtigungen raus?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harms,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 20. Januar 2008, die ich hiermit gerne beantworte:

1. Bei der Kinderbetreuung halte ich es persönlich für wichtig, die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf weiter zu fördern. Hamburg hat 2005 die Rechtsansprüche der Kinder deutlich über den bundesweit gültigen Rechtsanspruch auf eine vierstündige Kita-Betreuung für Drei- bis Sechsjährige ausgeweitet. Jedes Kind in dem Alter hat in Hamburg einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen. Zusätzlich haben alle Kinder von Geburt an bis zum 14. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung, wenn es sich bei den Eltern um Alleinerziehende, Berufstätige oder Auszubildende handelt. Für Kinder mit dringlichem sozialpädagogischem Bedarf besteht ebenfalls ein Rechtsanspruch. Die ist ein großer Schritt für die Kinder. In diesem Zusammenhang begrüße ich auch außerordentlich das geplante Ausbauprogramm der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, mit dem Hamburg nur gewinnen kann. In Hamburg haben wir bereits seit Beginn unserer Regierungszeit ständig steigende Betreuungszahlen, ja sind bundesweit Spitze .

Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich in der Bildung unserer Kinder. Kindertagestätten sind heute nicht mehr nur einfach ´Abgabestationen´ für Kinder, sondern haben sich mittlerweile durch die ´Hamburger Bildungsempfehlungen´ auch immer mehr zu beeindruckenden Bildungsorten entwickelt. Dies erleichtert den Kindern auch den Übergang zur Schule.

Kinder erleben ihre Umwelt viel früher, als wir das in der Vergangenheit immer gedacht haben und daher unterstütze ich auch die Planungen der CDU, den Rechtsanspruch der Drei- bis Sechs-Jährigen auch auf Zwei-Jährige vorzuziehen.

2. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen verschickt werden, da sie bis spätestens zum 03. Februar bei den Bürgern sein müssen. Am 04. Februar beginnt bereits die Frist für die Briefwahl.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wankum MdHB