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Andreas C. Wankum
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Frage von Janosch R. •

Frage an Andreas C. Wankum von Janosch R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wankum,

leider bleiben Sie eine Antwort auf meine Fragen schuldig.

Liegt das daran:

a) dass ich die Antworten mit meinen Fragen bereits geliefert habe?

b) dass Sie mich nicht für einen Ihrer Wähler halten und sich so mir (und der Öffentlichkeit) auch nicht unbedingt verpflichtet fühlen müssen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,

zunächst bitte ich höflich um Verständnis dafür, dass es mir zeitlich erst jetzt möglich ist, Ihre Fragen zu beantworten.

Zu den einzelnen Fragen:

a) Mit der zitierten Äußerung möchte ich selbstverständlich nicht zum Ausdruck bringen, dass es sich bei Demokratie um ein den Bürgern verschlossenes, abstraktes Gebilde handelt oder handeln sollte. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes und ist per se auf die Mitwirkung engagierter Bürger angewiesen. Dies gilt auch für die vom Grundgesetz vorgesehene Form der repräsentativen Demokratie. Gerade die Väter des Grundgesetztes waren sich aufgrund ihrer leidvollen persönlichen Erfahrung mehr als bewusst darüber, warum sie die grundgesetzlichen Regelungen so geregelt haben, wie sie sie geregelt haben. Ich will daher nicht die Demokratie vor der Mitwirkung der Bürger schützen - im Gegenteil.

b) Ihre Prämisse, ich wolle die Demokratie gegen die Mitwirkung der Bürger schützen, wie dargestellt ist daher nicht zutreffend. Davon getrennt zu betrachten ist die Frage, ob die geplante Gesetzgebung die Durchführung von Volksentscheiden erschwert. Dies ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Die Gesetzesänderung bezweckt dies auch nicht. Sie zielt vielmehr darauf, Volksentscheide zukünftig a: kostengünstiger durchführen zu können und b: seine Entscheidungen jeweils mit mehr Überlegung treffen zu können.

c) Es sei darauf hingewiesen, dass Volksentscheide auch nach bisher geltendem Recht nicht an Wahlen gebunden sind. Die geplante Gesetzesänderung verhält sich also zu diesem Thema absolut neutral. Der Vorteil der vorgesehenen zeitlichen Abkopplung von Wahlen ist darin zu sehen, dass für alle Volksentscheide künftig die gleichen Bedingungen bestehen werden. Der Umfang der Beteiligung hängt somit nicht länger von der Wahlbeteiligung an beispielsweise einer Europawahl ab, sondern allein vom Interesse der Bürger am Inhalt des Volksentscheids.

d) Nein, ich bin der Überzeugung, dass Volksentscheide auch zukünftig in vergleichbarem Umfang stattfinden können. Diese Überzeugung beruht nicht zuletzt auf dem Umstand, dass der im Hinblick auf seine Beteiligung erfolgreichste Volksentscheid 1997 stattfand - unter gesetzlichen Rahmenbedingungen, die mit dem geplanten Procedere sehr weitgehend vergleichbar sind. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nach der geplanten Regelung - unter der Beibehaltung der in Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr geringen Quoren - alle Bürger die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten sollen und auch auf diesem Wege werden abstimmen können. Insoweit wird die Teilnahme also sogar erleichtert.

Viele Grüße