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Andreas Bleck
AfD
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Frage von Erwin V. •

Was gedenken Sie zu unternehmen, damit auf Bundesebene endlich gegen das „Indische Springkraut“ vorgegangen wird?

Sehr geehrter Herr Bleck,
abgesehen von chemischen Mitteln gehört das „Indische Springkraut“ zu den größten Artenkillern in unserem Lande. Gegen diese Problempflanze vorzugehen wurde seitens des Bundes bisher sträflich vernachlässigt.
Richtungsweisende Maßnahmen gegen das Springkraut wurden hingegen seit Jahren schon auf der kommunalen Ebene in Ihrem Wahlkreis getroffen.
Dies dürfte Ihnen nicht entgangen sein.
Hier nun meine Frage:
„Was gedenken Sie zu unternehmen, damit auf Bundesebene endlich gegen das „Indische Springkraut“ vorgegangen wird, zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt, zum Schutz unserer heimischen Pflanzen, Brutvögel, Schmetterlinge, Käfer, Wildbienen und, und, und ……. und natürlich auch zum Schutz von Naturverjüngungen und Neuanpflanzungen in unseren geschundenen Wäldern?
Mit freundlichen Grüßen
E. V."

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AfD

Sehr geehrter Herr Velten,

als Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages kann ich Ihnen versichern, dass die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten durch den Bund und die Länder bestenfalls mangelhaft ist. Vertreter der Bundesregierung und Landesregierungen warnen zwar vor den Gefahren für heimische Arten, den Worten folgen aber kaum Taten. Von einer entschlossenen Umsetzung des § 40 BNatSchG kann jedenfalls nicht die Rede sein. Dabei ist offenkundig, dass sich die Zahl der invasiven gebietsfremden Arten aufgrund des zunehmenden internationalen Handels- und Reiseverkehrs erhöhen wird. Die ohnehin schon unter Druck stehende biologische Vielfalt wird dadurch weiter gefährdet.

Auch der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland wirkt sich bei der Bekämpfung negativ aus. Neophyten und Neozoen machen keinen Halt vor Ländergrenzen und Landkreisgrenzen. Trotzdem erfolgt die Bekämpfung durch Länder und Landkreise oft isoliert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bekämpfung in einigen Fällen bereits aufgegeben wurde, da man sich – oft fälschlicherweise – keinen Erfolg davon verspricht.

Ich habe in der 19. Wahlperiode des Bundestages unter anderem kritisiert, dass im Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu wenig Mittel für den Naturschutz zur Verfügung stehen. Deshalb fordert die AfD-Bundestagsfraktion in den Haushaltsberatungen mehr Mittel für den Naturschutz. Auch die Naturschutzbehörden in den Ländern, vor allem die unteren Naturschutzbehörden, sind weder finanziell noch personell in der Lage, die Prävention und das Management alleine zu stemmen. Ohne die ehrenamtlichen Naturschützer stünde der Staat diesbezüglich mit heruntergelassener Hose da.

Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung in der Umweltpolitik gestaltet sich eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten jedoch schwierig. Zudem gibt es ein unverantwortliches Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Bund, Länder und Kommunen. Umso mehr ärgert es mich, dass der Bund die Möglichkeiten in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich nicht ausschöpft. So weigert sich die Bundesregierung, Neozoen wie den Kalikokrebs auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu setzen. Ein Antrag, den ich federführend für die AfD-Bundestagsfraktion gestellt habe, wurde von der Großen Koalition aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt (BT-Drs. 19/16054).

Klar ist: Wir brauchen ein flächendeckendes und regelmäßiges Monitoring der Arten in Deutschland. Dafür müssen im Haushalt des Bundes und der Länder mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Monitoring durch die Länder muss stärker harmonisiert werden. Zudem brauchen wir in der Bevölkerung mehr Aufklärung über die Gefahren von invasiven gebietsfremden Arten für heimische Arten.

Dies gilt auch für das von Ihnen thematisierte Indische Springkraut. Bis heute gibt es bei Gärtnern und Imkern Liebhaber dieser Pflanze. Sie wird allem wegen ihrer schönen und nektarhaltigen Blüten geschätzt. Unglücklicherweise ist das Indische Springkraut jedoch eine invasive gebietsfremde Art, die heimische Arten bedroht. In diesem Zusammenhang verwundern mich die Stimmen einiger Naturschutzexperten, die die Gefahren des Indischen Springkrauts für die biologische Vielfalt als gering einstufen. Ich sehe das anders.

Bund und Länder sollten, beispielsweise über die Umweltministerkonferenz, ein länderübergreifendes Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Indischen Springkrauts initiieren. Dieses Aktionsprogramm muss sich wegen der lange keimfähigen Samen mindestens über einen Zeitraum von sechs Jahren erstrecken und ein koordiniertes und systematisches Vorgehen von Naturschutzbehörden und ehrenamtlichen Naturschützern beinhalten. Die Kosten sollten Bund und Länder tragen. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit, im Rahmen dieses Aktionsprogramms mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und auch andere Neophyten zu bekämpfen. Bei Erfolg könnte dieses Aktionsprogramm eine Blaupause für andere Aktionsprogramme sein.

Allerdings reichen Managementmaßnahmen beim Indischen Springkraut nicht aus. Wir brauchen auch Präventionsmaßnahmen. Zur Wahrheit gehört: Das Indische Springkraut im privaten Raum ist auch ein Einfallstor für die unbeabsichtigte Einbringung in den öffentlichen Raum. Bund und Länder könnten das Indische Springkraut verbieten und das Verursacherprinzip konsequenter umsetzen. Denn die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, in der das Indische Springkraut 2017 aufgenommen wurde, beinhaltet auf Ebene der Mitgliedsstaaten kein automatisches und generelles Verbot.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bleck

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