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Andreas Bleck
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Frage von Siavash R. •

Warum wird Menschen, die Duldung haben und arbeiten und Steuern zahlen, ihre Arbeitserlaubnis entzogen? Wenn jemand in seinem Land keine Probleme hätte, wäre er nicht hier mit all den Problemen

Die ganze Welt sah, dass die iranische Regierung ein Terrorist und Verbrecher ist, und nachdem sie ein Mädchen wegen eines Kopftuchs getötet hatte, erschossen sie einfach die Menschen, die auf die Straße kamen, um gegen die Ermordung dieses Mädchens zu protestieren.
Menschenleben sind der iranischen Regierung überhaupt nicht wichtig, die ganze Welt hat das verstanden, ich hoffe, Sie verstehen das auch, meine Frage ist, warum stoppen Sie nicht die Abschiebung von Iranern, insbesondere von denen, die Duldung haben?

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Sehr geehrter Herr N.,

da ich die Fälle, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, im Konkreten nicht kenne, kann ich Ihnen nur eine allgemeine Antwort geben.

Im Asylrecht ist eine Duldung eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Geduldete Personen haben zwar kein Recht zur Aufnahme einer Beschäftigung, die Aufnahme einer Beschäftigung kann aber von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Die Ausländerbehörden arbeiten in den meisten Fällen korrekt. Deshalb gehe ich davon aus, dass in den Fällen Gründe vorliegen, warum die Aufnahme einer Beschäftigung nicht genehmigt oder widerrufen wurde.

In einem Punkt sind wir uns einig: Die Islamische Republik Iran ist keine Demokratie, da sie unter anderem die Menschenrechte verletzt. Allerdings reicht eine allgemeine Bedrohungslage aufgrund der Missachtung von Menschenrechten in den meisten Fällen nicht für eine Aufenthaltsgestattung eines iranischen Asylbewerbers in Deutschland. Die Bedrohungslage muss für den Asylbewerber konkret sein. Die Prüfung der Asylanträge erfolgt durch die zuständigen Behörden. Kommen die zuständigen Behörden zum Ergebnis, dass ein Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist, sollte die Abschiebung erfolgen. Nur für den Fall, dass dem vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber im Herkunftsland ein schwerer Schaden droht oder eine Abschiebung aufgrund einer schweren Krankheit nicht durchgeführt werden kann, sollte eine Duldung erfolgen.

Ich biete Ihnen an, mit Ihnen vertraulich über die Fälle im Konkreten zu sprechen. Sie können mich unter der E-Mailadresse andreas.bleck@bundestag.de oder unter der Telefonnummer 030-22779203 kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bleck

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