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Andreas Bleck
AfD
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Frage von Urs Anton L. •

Frage an Andreas Bleck von Urs Anton L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wir sind eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger in RP, die sich
vor allem für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene einsetzen;
wir möchten bei der kommenden Wahl jenen Kandidierenden unsere Stimmen geben,
die uns mit ihren Antworten überzeugen können. In diesem Sinne möchten wir Ihnen
folgende fünf Fragen stellen und sind für Ihre Antworten im voraus sehr dankbar:

Sind Sie bereit, sich nach der Wahl in den Bundestag für die Einführung direktdemokratischer
Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen ?

Sind Sie bereit, sich selbst dann nach der Wahl für direktdemokratische Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen, wenn nicht alle Mitglieder Ihrer Fraktion Sie dabei unterstützen ?

Welche Elemente der Direkten Demokratie sollten Ihrer Meinung nach auf Bundesebene
eingerichtet werden ?

Braucht es Ihrer Meinung nach für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene
eine Änderung des Grundgesetzes und würden Sie sich für eine solche einsetzen ?

Wären Sie bereit, sich unbesehen von einer Wahl in den Bundestag mit uns zusammen in unserem
Bundesland für bürger/innen-freundlichere Regelungen der Direkten Demokratie einzusetzen (Niedrigere
Unterschriftenzahlen, längere Sammelfristen, keine Quoren, kleinerer Ausschlusskatalog, Differenzierung zwischen Gesetzesreferenden und Gesetzesinitiativen, obligatorisches Verfassungsreferendum uä)

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Löpfe,

die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene ist eine Kernforderung der AfD, die Eingang in das Wahlprogramm gefunden hat. Wir haben uns bereits im Deutschen Bundestages für die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene (BT-Drs. 19/26906) und im Landtag Rheinland-Pfalz für die Absenkung der Hürden für direkte Demokratie auf Länderebene eingesetzt (LT-Drs. 17/2078). Beide Gesetzentwürfe wurden von den anderen Fraktionen jedoch abgelehnt. Die AfD ist und bleibt die einzige Partei, die sich mit Wort und Tat für die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene und die Absenkung der Hürden für direkte Demokratie auf Länderebene einsetzt.

Für die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene braucht es eine Änderung des Grundgesetzes. Volksbefragungen und Volksentscheide sind im Grundgesetz bisher nur bei der Neugliederung des Bundesgebiets vorgesehen. In unserem Gesetzentwurf haben wir vorgeschlagen, bei Volksabstimmungen zwischen obligatorischen Volksabstimmungen und fakultativen Volksabstimmungen zu differenzieren. Die Einzelheiten sind der oben aufgeführten Drucksache zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bleck

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