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Andreas Bleck
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Frage von Christine W. •

Frage an Andreas Bleck von Christine W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bleck,

Parlamentarier stellen sich telegen den Medien, um für die gesetzliche Organspende zu werben https://www.welt.de/politik/deutschland/video191173007/Lauterbach-ueber-Organspenden-Es-versterben-jedes-Jahr-2000-Menschen-auf-der-Warteliste.html .

„Es versterben jedes Jahr 2000 Menschen auf der Warteliste“ wird ohne Bezug zur Todesursache ins Blaue behauptet.

Die Begründung für diesen gigantischen PR-Rummel (Wer bezahlt den eigentlich?) sind 2000 Menschen die jedes Jahr auf der Warteliste für Organempfänger stehen und sterben. Das sind bei 910.902 Toten insgesamt pro Jahr https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Todesursachen/Todesursachen.html 0,22 Prozent aller Toten. Für 0,22 Prozent aller Todesursachen oder richtigerweise Toten, wird eine gigantomanische Werbekampagne durchgeführt und was wird für die restlichen 99,78 Prozent aller Toten und deren Todesursachen von Seiten der Parlamentarier getan?
"In Baden-Württemberg sind im Sommer 2017 annähernd 1.400 Menschen aufgrund hoher Temperaturen verstorben. Damit entfielen von rund 25.000 Sterbefällen in den Sommermonaten Juni, Juli und August des vergangenen Jahres gut 5 % auf »Hitze"" https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2018168 .

Wie leicht sollte es mit geringsten Kosten und Aufwand möglich sein, Menschen vor tödlicher Hitze in diesem (Technologie-) Land zu retten! Kein Parlamentarier hat für diesen unglaublich beschämenden Umstand eine Bundespressekonferenz anberaumt und umfangreiche Werbemassnahmen und ein Gesetz für den bisher wirkungslosen Hitzeschutz angekündigt.
Warum nicht?

Nötig ist, das gigantische Missverhältnis von 2.000 zu 910.902, zwischen vorgeblich! Toten durch Organversagen und Toten durch andere Ursachen und den jede sachliche Begründbarkeit sprengenden, unterschiedlichen personellen und finanziellen Einsatz der Parlamentarier für die jeweilige Todesgruppe, offenzulegen.

Haben Sie eine Begründung der Ungleichbehandlung?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau W.,

jedem Politiker steht es frei, mit seinen Möglichkeiten für oder gegen politische Entscheidungen zu werben, die er für richtig bzw. falsch hält. Wie Sie anhand meiner Antwort auf die Frage von Herrn Müller erkennen können, lehne ich eine Widerspruchsregelung bei der Organspende ab. Als Ablehner der Widerspruchsregelung kann ich Ihnen auch keine Begründung dafür liefern, warum die Befürworter angeblich oder tatsächlich eine Ungleichbehandlung vornehmen. Grundsätzlich sollte man die Toten, die durch Hitze sterben, nicht gegen die Toten ausspielen, die (zu lange) auf der Warteliste für Organe standen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bleck

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