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Andreas Bleck
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Frage von Luise R. •

Frage an Andreas Bleck von Luise R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bleck,

im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete/r aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.

Mit freundlichen Grüßen,
Medinetz Mainz e.V.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

um es vorwegzunehmen: Ich kann mich den vier Punkten der Stellungnahme des Medinetz Mainz e.V. zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz nicht anschließen.

Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist eine zentrale Forderung der AfD. Abgelehnte Asylbewerber sind weder nach § 16a GG noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention aufenthaltsberechtigt. Als Wirtschaftsflüchtlinge belasten sie die finanziellen, infrastrukturellen und soziokulturellen Kapazitäten Deutschlands, die eigentlich für die Aufnahme politischer Verfolgter benötigt werden. Darüber hinaus können von ihnen auch Gefahren für die innere Sicherheit ausgehen. Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist in jedem Fall erforderlich, um die Bereitschaft der Bevölkerung zur Aufnahme von Asylbewerbern aufrechtzuerhalten.

Das Problem: Im Jahr 2018 scheiterten 54 Prozent der Abschiebungen. Im Oktober 2018 lebten 235.000 ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland. Ein Teil der Abschiebungen scheiterte daran, dass die vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber vor der Abschiebung untergetaucht sind, weil ihnen der Termin durchgesteckt wurde. Sowohl die Asylbewerber als auch jene, die ihnen die Termine durchstecken, missachten mit ihrem Verhalten das Rechtssystem Deutschlands. Daher begrüße ich den Vorstoß, eine neue Strafnorm einzuführen. Im Unterschied zu Ihnen halte ich es auch für angemessen, vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber in gewöhnlichen Strafvollzugsanstalten in Abschiebehaft zu nehmen. Denn wer trotz Ausreisepflicht nicht freiwillig ausreist, ist ohne Duldung vollziehbar ausreisepflichtig und begeht eine Straftat, da er sich sich illegal in Deutschland aufhält.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bleck

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