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Andreas Bleck
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Frage von Thomas M. •

Frage an Andreas Bleck von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bleck, in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

die Widerspruchsregelung, die aus den von Ihnen genannten medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich. Bei der Widerspruchsregelung wird nämlich unterstellt, dass die Organspende bei einem nicht erfolgten Widerspruch mit oder zumindest nicht gegen den Willen des Verstorbenen geschieht.

Das Problem: Es ist denkbar, dass sich ein Verstorbener zeitlebens nicht mit der Organspende beschäftigt hat oder diese ethisch-religiöse Frage vor seinem Tod nicht abschließend beantworten konnte. Somit könnte der Wille des Verstorbenen verletzt werden.

Da es verfassungsrechtlich keine Pflicht zur Organspende und zudem ein negatives Selbstbestimmungsrecht gibt, votiere ich für die Zustimmungsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bleck

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