Frage an Andreas Bialas von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bialas,
Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und haben Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde der Primatenversuche an der Ruhr-Uni Bochum nachgewiesen und Strafanzeige erstattet. Unsere Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit der unzutreffenden Behauptung bzw. dem Totschlagsargument durchgehend zurückgewiesen, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorlägen. Darüber haben wir uns am 10.06.13 an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschwert, siehe in meinem Blog:
Es ist aus meiner Sicht nicht nur befremdlich, sondern im höchsten Maße bedenklich, dass in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung Staatsanwaltschaften willkürlich den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze versperren und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erheben. Somit wird der legitimierte Anspruch jedes Bürgers auf eine Kontrolle der Exekutive durch die Judikative auf den Dienstweg stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel.
Was meinen Sie über diesen Sachverhalt und was können Sie als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der Exekutive LANUV NRW tun?
Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez